Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung für Privatkunden
HU-Plakette fällig? Die GTÜ hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei der GTÜ. Ihre GTÜ-Partnerin bzw. Ihren GTÜ-Partner vor Ort finden Sie ganz einfach über unsere Partnersuche.
Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen.
Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die HU übernehmen.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
HU-Plakette abgelaufen?
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Bei Pkw und Motorrädern gilt:
- Zwei bis vier Monate: 15 Euro
- Vier bis acht Monate: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung
Damit Sie die Frist nicht verpassen, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei einer GTÜ-Partnerin oder einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe für Ihr Auto bzw. Kraftfahrzeug vereinbaren.
Jetzt zur HU-Erinnerung registrieren
Füllen Sie einfach das Formular aus und wir erinnern Sie kostenlos an Ihren Termin zur nächsten Hauptuntersuchung.
Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der HU mindestens drei Monate in der Zukunft liegen muss.
Wie lese ich die HU-Plakette?
Die Prüfplakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht ist, zeigt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.
Welche Plakettenfarben gibt es?
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, erinnern wir Sie gerne rechtzeitig an Ihren nächsten HU-Termin.
Kosten für die amtliche Dienstleistung „Hauptuntersuchung“
Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO hängen von mehreren Faktoren ab:
- In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
- Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie? Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
- Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
- Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?
Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.
Weitere Informationen zu den Kosten bekommen Sie bei Ihrer GTÜ-Partnerin oder Ihrem GTÜ-Partner vor Ort.
Durchgefallen? So klappt es mit der Nachuntersuchung
Sollte Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden haben und keine Prüfplakette erhalten, dann beträgt die Frist für die Nachuntersuchung einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihr Fahrzeug erneut bei einer Untersuchungsstelle vorführen und alle Mängel beseitigt haben. Lassen Sie diesen Monat verstreichen, dann muss eine neue HU gemacht werden, inklusive der vollen Kosten für eine HU. Die Kosten für die Nachuntersuchung sind dagegen deutlich geringer.
Sie dürfen innerhalb dieses Monats auch mehrmals kommen, wenn Sie mehrere Mängel beheben müssen. Es ist aber sinnvoller, erst alle Mängel zu beheben und dann zur Nachprüfung zu erscheinen, sonst zahlen Sie jedes Mal für die erneute Nachprüfung.
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält von der Prüfingenieurin oder vom Prüfingenieur die Prüfplakette.
Hinweise gelten nicht als Mängel. In den HU-Bericht können auch Hinweise an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter auf sich abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufgenommen werden.
Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen von der Fahrzeughalterin oder vom Fahrzeughalter bzw. der Fahrerin oder dem Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.
Wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch die Prüfingenieurin bzw. den Prüfingenieur ohne Nachprüfung möglich. Bei geringen Mängeln besteht kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.
Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur keine Prüfplakette zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängel ist deshalb zwingend erforderlich.
Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, das heißt unter 1,6 mm bei Pkw.
Wenn „erhebliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, liegen „gefährliche Mängel“ vor. Dabei erfolgt zwar keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs und keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde, aber eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen, erheblichen und gefährlichen Mängel ist zwingend erforderlich.
Beispiel: Alle Bremsleuchten an einem Fahrzeug funktionieren nicht.
Wenn „gefährliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur muss die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand in Kenntnis setzen. Das Fahrzeug muss in die Fachwerkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist zwingend erforderlich.
Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht die Gefahr eines Bremsausfalls.
GTÜ-Tipp
Um sicherzugehen, dass Sie die Hauptuntersuchung schon beim ersten Versuch bestehen, können Sie unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durchgehen. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich vorab an Ihre GTÜ-Prüfstelle oder an die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens wenden.
Haben Sie sich Ihren Bericht zur Hauptuntersuchung (HU-Bericht) schon mal genau angesehen?
Der HU-Bericht hat wichtige Funktionen und Inhalte, an die auch Rechte und Pflichten für Sie als Fahrzeughalterin bzw. -halter geknüpft sind. In Teilen und in sehr gekürzter Form können Sie diese auf der Rückseite des HU-Berichts nachlesen. Hier möchten wir Ihnen dieses Kleingedruckte ausführlich erläutern.
Informieren Sie sich über Wichtiges zur Hauptuntersuchung (HU).
Unsere Datenschutzinformation zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Fahrzeuguntersuchung finden Sie unter Datenschutzinformation für Fahrzeughalterinnen und -halter.
Wir verarbeiten außerdem im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene Fahrzeugdaten in anonymisierter und zusammengeführter Form für statistische Zwecke, insbesondere für Mängelstatistiken.
Das Papier in Dokumentenqualität wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen.
Von Ihrer GTÜ-Prüfingenieurin bzw. Ihrem GTÜ-Prüfingenieur erhalten Sie nach jeder Fahrzeuguntersuchung einen HU-Untersuchungsbericht. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs darauf, dass Ihnen von der Verkäuferin bzw. vom Verkäufer insbesondere der aktuelle HU-Bericht ausgehändigt wird.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Untersuchungsbericht gefälscht ist, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Qualitätsservice unter FON 0711 97676-571.
Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter FON 0711 97676-571.
Bewahren Sie den Untersuchungsbericht bitte sorgfältig zu Hause auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs griffbereit haben.
Führen Sie aus Sicherheitsgründen nur eine Kopie des HU-Berichts mit sich. Je nach Situation kann das bei einer Kontrolle bereits ausreichen. Wenn nicht, müssen Sie das Original bei der Polizeidienststelle nachreichen. Das ist zwar mit einem erhöhten Aufwand für Sie verbunden, hat aber den Vorteil, dass Sie das Original an einem sicheren Ort aufbewahren können.
Die Plakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. In der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist, und die Zahl auf der 12-Uhr-Position zeigt den Monat an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.
Wenn Ihr Auto keine oder nur geringe Mängel aufweist, kann die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Behebung geringer Mängel muss dennoch unverzüglich erfolgen.
Am 20.05.2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt: Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „geringen Mangel“ und dem „erheblichen Mangel“ auch die Kategorie „gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet das für die Autofahrerin bzw. den Autofahrer, dass sie bzw. er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber sie oder er darf dennoch mit ihrem bzw. seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Fachwerkstatt zur Reparatur fahren.
Vor dem HU-Termin empfehlen wir Ihnen, sich unsere HU-Checklisten anzuschauen. Damit können Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Bei uns finden Sie Checklisten für alle Fahrzeugarten: Pkw, Motorrad, Caravan und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Eine Terminüberziehung kann doppelt teuer werden, denn neben dem erhöhten Prüfentgelt kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld drohen. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter hu-erinnerung.gtue.de für eine rechtzeitige E-Mail-Erinnerung an die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs.
Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) hängen von mehreren Faktoren ab:
- In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
- Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)? - Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
- Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?
Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.
Sie können sich gerne bei Ihrer GTÜ-Prüfstelle vor Ort über die Preise informieren.
Die Hauptuntersuchung können Sie deutschlandweit bei den GTÜ-Partnerinnen und -Partnern in GTÜ-Prüfstellen oder in Kfz-Fachwerkstätten durchführen lassen. Über die Partnersuche auf unserer Startseite finden Sie eine GTÜ-Partnerin oder einen GTÜ-Partner in Ihrer Nähe.
Wichtige Informationen zum Untersuchungsbericht (HU-Bericht) finden Sie hier .
Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter FON 0711 97676-571.
Abweichungen und Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, werden auf der Vorderseite des Hauptuntersuchungsberichts dokumentiert. Hier finden Sie eine genaue Auflistung der verschiedenen Mängel.
Wenn Ihr Fahrzeug keine Prüfplakette erhalten hat, ist nach Behebung aller Mängel eine Nachprüfung fällig. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung der Beseitigung aller Mängel vorgeführt werden. Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden.
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn die Frist für die Wiedervorführung überschritten wird, sind eine erneute Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten fällig.
Nie wieder den Termin für die Hauptuntersuchung vergessen! Jetzt kostenlos an die Hauptuntersuchung erinnern lassen.
Zur HU müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Eventuell ist es notwendig, dass Sie auch vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitbringen.
Nein, das ist nicht notwendig. Jedoch muss die Person, die zur HU erscheint, die notwendigen Dokumente (siehe vorige Frage) mitbringen.