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Kfz-Gutachten

Pkw auf Hebebühne

Wann brauchen Sie ein Schadengutachten?

Ist ein Schaden an einem Auto oder anderen Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuver­lässig geklärt und die Schadenshöhe beziffert werden. Dabei führt ein Kfz-Gutachten zur vollen Schaden­ersatz­leistung. Diese Gutachten erstellen Kfz-Sachverständige der GTÜ für Sie. Die GTÜ-Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Ver­sicherung haben.

Ein Kfz-Gutachten enthält alle Informationen zum Schaden. GTÜ-Sachverständige listen Ihren ge­samten Anspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleisten GTÜ-Sachverständige, dass Sie 100 % Ersatz im Schadens­fall geltend machen können. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

GTÜ-Sachverständige in Ihrer Nähe zur Ausstellung eines Kfz-Gutachtens finden Sie unter partner.gtue.de

Unterschiedliche Arten von Gutachten

Bei einem Haftpflichtschaden wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt.

Als Geschädigte bzw. Ge­schädigter bei einem Unfall haben Sie

  • die freie Wahl einer un­abhängigen Gutachterin bzw. eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ.
  • das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin bzw. eines Anwalts im Fachbereich Verkehr. Die Anwältin bzw. der Anwalt vertritt Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung.
  • die freie Wahl einer Werk­statt zur Reparatur des Schadens.
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen.

Kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben.

Sie wurden mit Ihrem Auto Opfer eines unverschuldeten Unfalls? Dann helfen Ihnen unsere fünf Tipps im Ernstfall sicher weiter:

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Bedingungen Ihrer Versicherung. In der Regel hat die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Nur selten sind Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs ver­sichert.

Ein Wetter- oder Wildschaden ist ein besonderer Ver­sicherungs­fall. Dieser Schaden ist nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haft­pflicht­versicherung abgedeckt. Für solche Schäden muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkaskoversicherung. Auch hier erfolgt die Regulierung des Schadens nach den Ver­einba­rungen mit der Versicherung.

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?

Für den Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeugs sowie eine Leasing­rückgabe ermitteln die kompetenten Gutachterinnen und Gutachter der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahr­zeugs. Dann erstellen sie ein Kfz-Gutachten.

Welche Punkte werden dabei berücksichtigt?

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung (Kilometer­stand)
  • Fahrzeugzustand
  • Pflege
  • Eingetragener Fahrzeug­halter
  • Unfallfreiheit
  • Servicenachweis

Welche Faktoren werden bei der Be­sichtigung des Fahr­zeugs geprüft und dokumentiert?

  • Karosserie
  • Ausstattung
  • Fahrwerk
  • Aggregate
  • Elektrik
  • Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen
  • Historie

Unsere Gutachterinnen und Gut­achter ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs. Dabei berücksichtigen sie alle Fakto­ren, die den Wert beeinflussen. Das sind z. B.:

  • Schäden durch einen Unfall
  • Defekte oder fehlende Teile
  • Notwendige Reparaturen
  • Wert­minderung aus Vor­schäden

Je nach Erteilung des Auftrags­ wird der Händler­einkaufs- und -verkaufswert, Zeitwert, Minder­wert oder Wiederbeschaffungs­wert des vorgestellten Fahr­zeugs bestimmt.

Mit dem erstellten Kfz-Gut­achten steht einem Verkauf Ihres Fahrzeugs bzw. Neukauf nichts mehr im Weg.

Damit die Übergabe des Fahr­zeugs nach Ablauf eines Leasings reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihres Leasingfahrzeugs.

Sie haben dabei Vorteile wie z.B. eine faire Bewertung durch Unter­­scheidung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Auto. Sie erhalten einen übersichtlichen und detaillierten Bewertungsbericht. Dieser kann bei jedem Hersteller vorgelegt werden.

Sondergutachten – Lösungen für Ihr Fahrzeug

Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) brauchen Sie, wenn bei einem technischen Defekt an Bau­teilen (z. B. Motorschaden) die Ur­sache ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen infrage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer bei einem Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Werk­statt zur Klärung des Sachverhalts.

Die Sachverständigen der GTÜ ermitteln den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihnen z. B. Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endo­skop zur Verfügung, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht.