Kfz-Gutachten
Wann brauchen Sie ein Schadengutachten?
Ist ein Schaden an einem Auto oder anderen Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt und die Schadenshöhe beziffert werden. Dabei führt ein Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung. Diese Gutachten erstellen Kfz-Sachverständige der GTÜ für Sie. Die GTÜ-Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung haben.
Ein Kfz-Gutachten enthält alle Informationen zum Schaden. GTÜ-Sachverständige listen Ihren gesamten Anspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleisten GTÜ-Sachverständige, dass Sie 100 % Ersatz im Schadensfall geltend machen können. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.
GTÜ-Sachverständige in Ihrer Nähe zur Ausstellung eines Kfz-Gutachtens finden Sie unter partner.gtue.de
Unterschiedliche Arten von Gutachten
Bei einem Haftpflichtschaden wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt.
Als Geschädigte bzw. Geschädigter bei einem Unfall haben Sie
- die freie Wahl einer unabhängigen Gutachterin bzw. eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ.
- das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin bzw. eines Anwalts im Fachbereich Verkehr. Die Anwältin bzw. der Anwalt vertritt Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung.
- die freie Wahl einer Werkstatt zur Reparatur des Schadens.
- die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen.
Kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben.
Sie wurden mit Ihrem Auto Opfer eines unverschuldeten Unfalls? Dann helfen Ihnen unsere fünf Tipps im Ernstfall sicher weiter:
Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Bedingungen Ihrer Versicherung. In der Regel hat die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Nur selten sind Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert.
Ein Wetter- oder Wildschaden ist ein besonderer Versicherungsfall. Dieser Schaden ist nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für solche Schäden muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkaskoversicherung. Auch hier erfolgt die Regulierung des Schadens nach den Vereinbarungen mit der Versicherung.
Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?
Für den Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeugs sowie eine Leasingrückgabe ermitteln die kompetenten Gutachterinnen und Gutachter der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs. Dann erstellen sie ein Kfz-Gutachten.
Welche Punkte werden dabei berücksichtigt?
- Fahrzeugalter
- Laufleistung (Kilometerstand)
- Fahrzeugzustand
- Pflege
- Eingetragener Fahrzeughalter
- Unfallfreiheit
- Servicenachweis
Welche Faktoren werden bei der Besichtigung des Fahrzeugs geprüft und dokumentiert?
- Karosserie
- Ausstattung
- Fahrwerk
- Aggregate
- Elektrik
- Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen
- Historie
Unsere Gutachterinnen und Gutachter ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs. Dabei berücksichtigen sie alle Faktoren, die den Wert beeinflussen. Das sind z. B.:
- Schäden durch einen Unfall
- Defekte oder fehlende Teile
- Notwendige Reparaturen
- Wertminderung aus Vorschäden
Je nach Erteilung des Auftrags wird der Händlereinkaufs- und -verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungswert des vorgestellten Fahrzeugs bestimmt.
Mit dem erstellten Kfz-Gutachten steht einem Verkauf Ihres Fahrzeugs bzw. Neukauf nichts mehr im Weg.
Damit die Übergabe des Fahrzeugs nach Ablauf eines Leasings reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihres Leasingfahrzeugs.
Sie haben dabei Vorteile wie z.B. eine faire Bewertung durch Unterscheidung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Auto. Sie erhalten einen übersichtlichen und detaillierten Bewertungsbericht. Dieser kann bei jedem Hersteller vorgelegt werden.
Sondergutachten – Lösungen für Ihr Fahrzeug
Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) brauchen Sie, wenn bei einem technischen Defekt an Bauteilen (z. B. Motorschaden) die Ursache ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen infrage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer bei einem Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Werkstatt zur Klärung des Sachverhalts.
Die Sachverständigen der GTÜ ermitteln den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihnen z. B. Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endoskop zur Verfügung, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht.