Gutachten für Geschäftskundinnen und -kunden
Unser Service für Sie
Als freiberufliche neutrale Kfz-Sachverständige unterstützen die GTÜ-Partnerinnen und -Partner Sie bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden. Beim Schadengutachten einer/eines GTÜ-Sachverständigen erfolgt die Aufnahme aller unfallbedingten Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug. Das dient Ihnen als Regulierungsvorlage der Arbeitszeiten und Ersatzteilpreise. Außerdem hilft es Ihnen als Kfz-Betrieb bei der vollständigen Abrechnung aller Kosten und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden bei der Geltendmachung von Wertminderungen, Nutzungsausfällen und Ersatzwagenkosten sowie bei einer objektiven Restwertermittlung am regionalen Markt.
Verlassen Sie sich nicht auf Versicherungskonzepte, die Ihre Kosten nach oben und Ihre Rendite im Unfallgeschäft in den Keller treiben. Nutzen Sie unsere Unabhängigkeit zu Ihrem Vorteil!
Sie haben eine reelle Chance zum Ankauf des Unfallfahrzeugs.
Beim Schadengutachten einer/eines freiberuflichen Kfz-Sachverständigen kommt Ihr Stundenverrechnungssatz zum Tragen, nicht ein oft verwendeter ortsüblicher durchschnittlicher Satz, der von der Versicherung ermittelt und festgelegt wird.
Die Reparaturkosten werden systematisch und vollständig am tatsächlichen Reparaturgeschehen Ihrer Werkstatt ermittelt. Auch sonst oft nicht berücksichtigte Positionen wie Verbringungskosten, Leihgebühren für Richtwinkelsätze, Bereitstellungskosten der Hebebühne etc. sind im Gutachten enthalten, sofern sie anfallen.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen UPE-Aufschläge berücksichtigen, finden Sie diese in unseren Gutachten ebenfalls wieder.
Neutrale Sachverständige geben die Reparaturdauer in Arbeitstagen und die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen an. Wenn Sie lediglich auf Basis von Arbeitstagen regulieren, zahlen entweder Sie oder Ihre Kundin/Ihr Kunde für den Mietwagen auch die Kosten für das Wochenende.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess Ihrer Kundin/Ihres Kunden mit der Unfallgegnerin/dem Unfallgegner, erleichtert die ausführliche Schadenbeschreibung des Schadengutachtens die Beweisführung und kann ebenfalls als Regulierungsunterlage dienen.
Der Wertverlust beim Verkauf eines reparierten Unfallwagens wird in der Schadenregulierung für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, meist nicht mehr angesetzt, obwohl es für die Wertminderung keine geregelte Altersgrenze gibt. Eine festgesetzte Wertminderung weit über den Bereich von drei Jahren Fahrzeugalter hinaus würde für Ihre Kundin/Ihren Kunden jedoch ggf. eine höhere Schadenersatzleistung bedeuten. Das ist oft genug der entscheidende Anstoß zum Kauf eines neuen Wagens – oder auch ein Werkzeug zur Kundenbindung, sollte es sich um einen Exoten oder Oldtimer handeln. In diesem Fall wäre eine gesetzte Wertminderung auch nach fünf Jahren weit höher anzusetzen als bei einem Fahrzeug in gängiger Produktion.
Unser flächendeckendes Portfolio
Wir bieten Ihnen nicht nur die Gutachtenerstellung, sondern auch ein flächendeckendes Portfolio an Unterstützungsmaßnahmen an:
- Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Schadenabwicklung.
- Wir stellen Tools zur Schadenabwicklung und Vernetzung bereit, wie z. B. das GTÜ-ComTool.
- Wir unterstützen Sie in Form von Regulierungsunterlagen gegenüber dem Versicherer.
- Unsere interne Qualitätsprüfung sichert Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden bestmögliche Gutachtenqualität.
- Wir halten sämtliche Informationsmaterialien – digital wie auch in Schriftform – vor, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal informieren, beraten und unterstützen können.
Der digitale Unfallschadenmanager als Kommunikationstool
Ihre Vorteile als Autohaus oder Kfz-Betrieb auf einen Blick
- Restwertermittlung am regionalen allgemeinen Markt
- Voller Stundenverrechnungssatz
- Vollständige Aufstellung der Reparatur- und Fahrzeugabwicklungskosten
- Selbstverständlich berücksichtigt: UPE-Aufschläge
- Genaue Angaben zu Wiederbeschaffungs- und Reparaturtagen
- Ausführliche Schadenbeschreibung
- Merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen