Sachverständigendienstleistungen
Kfz-Gutachten für Geschäftskundinnen und -kunden
Unsere Leistungen für Sie
GTÜ-Partnerinnen und GTÜ-Partner sind freiberufliche und neutrale Kfz-Sachverständige. Sie unterstützen Sie bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden. Bei einem Schadengutachten nehmen GTÜ-Sachverständige alle unfallbedingten Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug auf. Das dient Ihnen als Vorlage für die Regulierung der Arbeitszeiten und Ersatzteilpreise. Außerdem hilft es Ihnen als Kfz-Betrieb bei der vollständigen Abrechnung aller Kosten. Ihre Kundinnen und Kunden profitieren bei der Geltendmachung von Wertminderungen, Nutzungsausfällen und Kosten für Ersatzfahrzeuge sowie bei einer objektiven Ermittlung des Restwerts am regionalen Markt.
Verlassen Sie sich nicht auf die Konzepte von Versicherungen. Diese treiben Ihre Kosten nach oben und Ihre Rendite im Unfallgeschäft in den Keller. Nutzen Sie unsere Unabhängigkeit zu Ihrem Vorteil!
Sie haben eine reelle Chance zum Ankauf des Unfallfahrzeugs.
Beim Gutachten von freiberuflichen Kfz-Sachverständigen kommt Ihr Stundenverrechnungssatz zum Tragen. Sonst wird oft ein ortsüblicher durchschnittlicher Satz verwednet, der von der Versicherung ermittelt und festgelegt wird.
Die Kosten der Reparatur werden systematisch und vollständig am tatsächlichen Reparaturgeschehen Ihrer Werkstatt ermittelt. Auch sonst oft nicht berücksichtigte Positionen sind im Gutachten enthalten, sofern sie anfallen. Dazu gehören z.B. Verbringungskosten, Leihgebühren für Richtwinkelsätze oder Bereitstellungskosten für die Hebebühne.
Wenn Sie in Ihrer Werkstatt oder Ihrem Unternehmen UPE-Aufschläge berücksichtigen, finden Sie diese in unseren Gutachten ebenfalls wieder.
Neutrale Sachverständige geben die Dauer für eine Reparatur in Arbeitstagen und für die Wiederbeschaffung in Kalendertagen an. Wenn Sie lediglich auf Basis von Arbeitstagen regulieren, zahlen entweder Sie oder Ihre Kundinnen und Kunden für den Mietwagen auch die Kosten für das Wochenende.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden mit der Unfallgegnerin bzw. dem Unfallgegner, erleichtert ein Schadengutachten mit einer ausführlichen Beschreibung der Schäden am Fahrzeug die Beweisführung. Zudem kann es als Regulierungsunterlage dienen.
Der Wertverlust beim Verkauf eines reparierten Unfallfahrzeugs wird in der Schadenregulierung für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, meist nicht mehr angesetzt. Dabei gibt es für die Wertminderung keine geregelte Altersgrenze. Eine festgesetzte Wertminderung weit über den Bereich eines Fahrzeugalters von drei Jahren hinaus bedeutet für Ihre Kundinnen und Kunden jedoch ggf. eine höhere Schadenersatzleistung. Das ist oft genug der entscheidende Anstoß zum Kauf eines neuen Fahrzeugs. Es kann auch ein Werkzeug zur Kundenbindung, sein, wenn es sich um einen Exoten oder Oldtimer handelt. In diesem Fall wäre eine gesetzte Wertminderung auch nach fünf Jahren weit höher anzusetzen als bei einem Auto in gängiger Produktion.
Unser flächendeckendes Portfolio
Neben der Erstellung von Gutachten bieten wir Ihnen auch ein flächendeckendes Portfolio an Maßnahmen zur Unterstützung an:
- Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abwicklung von Schäden.
- Wir unterstützen Sie in Form von Regulierungsunterlagen gegenüber dem Versicherer.
- Unsere interne Qualitätsprüfung sichert Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden die bestmögliche Qualität von Gutachten.
- Wir halten sämtliche Informationsmaterialien rund um Unfall und Schaden vor – sowohl digital als auch in Schriftform. So können Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal informieren, beraten und unterstützen.