GTÜ-
Partnersuche

Sachverständigen­dienstleistungen

Kfz-Gutachten für Geschäfts­kundinnen und -kunden

Unsere Leistungen für Sie

GTÜ-Prüfingenieur

GTÜ-Partnerinnen und GTÜ-Partner sind freiberufliche und neutrale Kfz-Sachverständige. Sie unterstützen Sie bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden. Bei einem Schadengutachten nehmen GTÜ-Sachverständige alle unfallbedingten Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug auf. Das dient Ihnen als Vorlage für die Regulierung der Arbeitszeiten und Ersatzteilpreise. Außerdem hilft es Ihnen als Kfz-Betrieb bei der vollständigen Ab­rechnung aller Kosten. Ihre Kundinnen und Kunden profitieren bei der Geltendmachung von Wert­minderungen, Nutzungsausfällen und Kosten für Ersatzfahrzeuge sowie bei einer objektiven Ermittlung des Restwerts am regionalen Markt.

Verlassen Sie sich nicht auf die Konzepte von Versicherungen. Diese treiben Ihre Kosten nach oben und Ihre Rendite im Unfallgeschäft in den Keller. Nutzen Sie unsere Un­ab­hängig­keit zu Ihrem Vorteil!

Sie haben eine reelle Chance zum Ankauf des Unfall­fahrzeugs.

Beim Gutachten von frei­beruf­lichen Kfz-Sachverständigen kommt Ihr Stunden­verrechnungs­satz zum Tragen. Sonst wird oft ein ortsüblicher durchschnittlicher Satz verwednet, der von der Versicherung ermittelt und festgelegt wird.

Die Kosten der Reparatur werden systematisch und voll­ständig am tatsächlichen Reparaturgeschehen Ihrer Werkstatt ermittelt. Auch sonst oft nicht berücksichtigte Positionen sind im Gutachten enthalten, sofern sie anfallen. Dazu gehören z.B. Verbringungs­kosten, Leihgebühren für Richtwinkelsätze oder Bereit­stellungs­kosten für die Hebebühne.

Wenn Sie in Ihrer Werkstatt oder Ihrem Unternehmen UPE-Aufschläge berücksichtigen, finden Sie diese in unseren Gutachten ebenfalls wieder.

Neutrale Sachverständige geben die Dauer für eine Reparatur in Arbeitstagen und für die Wieder­beschaffung in Kalendertagen an. Wenn Sie lediglich auf Basis von Arbeits­tagen regulieren, zahlen entweder Sie oder Ihre Kundinnen und Kunden für den Mietwagen auch die Kosten für das Wochenende.

Kommt es zu einem Gerichts­prozess Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden mit der Unfallgegnerin bzw. dem Unfallgegner, er­leichtert ein Schadengutachten mit einer ausführlichen Be­schreibung der Schäden am Fahrzeug die Beweisführung. Zudem kann es als Regulierungs­unterlage dienen.

Der Wertverlust beim Verkauf eines reparierten Unfall­fahr­zeugs wird in der Schaden­regulierung für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, meist nicht mehr angesetzt. Dabei gibt es für die Wertminderung keine geregelte Altersgrenze. Eine festgesetzte Wert­minderung weit über den Bereich eines Fahrzeugalters von drei Jahren hinaus bedeutet für Ihre Kundinnen und Kunden jedoch ggf. eine höhere Schaden­ersatz­leistung. Das ist oft genug der entscheidende Anstoß zum Kauf eines neuen Fahrzeugs. Es kann auch ein Werkzeug zur Kundenbindung, sein, wenn es sich um einen Exoten oder Oldtimer handelt. In diesem Fall wäre eine gesetzte Wertminderung auch nach fünf Jahren weit höher anzusetzen als bei einem Auto in gängiger Produktion.

Unser flächendeckendes Portfolio

Neben der Erstellung von Gutachten bieten wir Ihnen auch ein flächen­deckendes Portfolio an Maßnahmen zur Unterstützung an:

  • Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ab­wicklung von Schäden.
  • Wir unterstützen Sie in Form von Regulierungsunterlagen gegen­über dem Versicherer.
  • Unsere interne Qualitätsprüfung sichert Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden die bestmögliche Qualität von Gutachten.
  • Wir halten sämtliche Informations­materialien rund um Unfall und Schaden vor – sowohl digital als auch in Schriftform. So können Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal informieren, beraten und unterstützen.

Die Key-Account-Manager der GTÜ

Martin Wolf

Region Nord

0151 68830779 martin.wolf@gtue.de

Matthias Hey

Region Mitte

0152 01775909 matthias.hey@gtue.de

Christoph Pröll

Region Süd

0175 6922663 christoph.proell@gtue.de