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Technischer Dienst

Nationale Einzel­betriebs­erlaubnis für Neu­fahrzeuge

Transporter

Neufahrzeuge ohne Typ­genehmigung (Klassen M/N/O)

Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zuge­lassen werden kann, muss es einem genehmigten Typ entsprechen.

Vollständige Fahrzeuge, die serien­mäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zu­lassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.


Nationale Einzel­betriebserlaubnis für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

  • nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
  • aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),
  • vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),
  • vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/Spriegel)

benötigen zur Zulassung in Deutsch­land ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeug­einzel­genehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.

Unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzel­genehmigung für Ihr Fahrzeug.


EU-Fahrzeug-Einzel­genehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 44

Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zu­gelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten nach Artikel 44 der VO (EU) 2018/858 erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden.

Fahrzeuge, für die eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung möglich ist, sind

  • Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw),
  • Fahrzeuge der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge),
  • Fahrzeuge mit besonderen Zweckbestimmungen aller Fahrzeugklassen (z. B. Wohnmobile, beschuss­geschützte Fahrzeuge etc.).

Weitere Informationen rund um die Einzelbetriebserlaubnis

Unsere Unterschriftsberechtigten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug.