Arbeitsschutz im Kfz-Betrieb
Unser Service für Ihren Kfz-Betrieb
Als überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und arbeitssicherheitstechnischer Dienst übernehmen wir zusammen mit unserem Partner BSP Arbeitssicherheit GmbH die Aufgabe der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Sie. Wir bieten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung. Diese Betreuung basiert auf den geltenden nationalen Gesetzen und behördlichen Vorschriften nach Arbeitsschutzgesetz/
Umfang des Dienstleistungsangebots
- Nachweis der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regelbetreuung mit Urkunde als Aushang für den Sitz des Unternehmens
- Unterstützung/Coaching bei der regelmäßigen Bewertung der vorhandenen Arbeitsschutzorganisation
- Digitaler Arbeitsschutzorganisator als webbasiertes Kunden-Informations-Center (KIC) mit Vorlagen im Arbeitsschutz
- Coaching bei der ersten Erstellung/
regelmäßigen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage des § 5 ArbSchG
Umsetzung der Betreuung
- Jährliche elektronische Kontaktaufnahme zur Abfrage von Änderungen im Unternehmen
- Ein regelmäßiger Vor-Ort-Termin (3-jähriger Turnus)
- Kompetente Ansprechpersonen für Fragen und Erläuterungen beim Vor-Ort-Termin
Spezialist für Health-Safety-Environment (HSE) je nach Verfügbarkeit - Fachkräfte-Hotline
- Regelmäßiger fachspezifischer Newsletter zu aktuellen Themen
- Flexible Laufzeit (jährlich kündbar)
Optionale Angebote
- Zusätzliche anlassbezogene Betreuungen bei besonderen Anlässen
- Erhalt des Gütesiegels und Listung in der OM-Zeichen-Datenbank
- Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV inklusive Dokumentation
- Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß DGUV inklusive Dokumentation
- E-Learnings
Häufig gestellte Fragen
Durch Gefährdungsbeurteilungen werden potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Das ist entscheidend, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmenden und der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen. Anforderungen kommen u. a. aus
- dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Durch die Identifizierung von Gefährdungen können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsplatz sicher und ergonomisch zu gestalten. Dazu können u. a. Sicherheitsausrüstungen angeschafft oder Arbeitsabläufe angepasst werden.
Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten können zu hohen Kosten führen, u. a. durch Produktionsausfälle, Schadensersatzansprüche und Versicherungsprämien. Durch präventive Maßnahmen lassen sich solche Kosten minimieren.
Ein sicherer Arbeitsplatz erhöht das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Das kann sich positiv auf die Arbeitsmoral und die Produktivität auswirken.
Unternehmen, die auf Arbeitssicherheit achten, genießen oft ein besseres Ansehen. Zudem erfüllen diese Unternehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden und der Gesellschaft.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss systematisch und umfassend durchgeführt werden. So werden alle potenziellen Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert. Geeignete Maßnahmen können ergriffen werden.
Folgende Punkte sind dabei wesentlich:
- Identifikation aller Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten in diesen Bereichen
- Erfassung der bestehenden Arbeitsbedingungen
- Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen (u. a. Maschinen, Gefahrstoffe, ergonomische Faktoren)
- Analyse der ermittelten Gefährdungen hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden
- Bewertung des Risikos, das von den identifizierten Gefährdungen ausgeht
- Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der identifizierten Gefährdungen
- Dokumentation der geplanten und durchgeführten Maßnahmen
- Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf
- Schriftliche Aufzeichnung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation der ermittelten Gefährdungen, der Risikobewertung und der getroffenen Maßnahmen
- Erstellung von Berichten und Protokollen zur Nachverfolgung (Änderungsmanagement)
- Information und Schulung der Mitarbeitenden über die Gefährdungen und die getroffenen Schutzmaßnahmen
- Sicherstellung, dass die Mitarbeitenden die Maßnahmen verstehen und anwenden können
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen
- Kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes durch Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
Die Häufigkeit, mit der eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder aktualisiert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt:
- Eine Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Ein allgemeiner Richtwert ist eine jährliche Überprüfung auf möglichen Änderungsbedarf. Jedoch kann dies je nach Branche und Risiko variieren.
- Eine Überprüfung und Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, u. a. durch
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
- Änderungen in den Arbeitsabläufen oder Arbeitsprozessen
- Umstrukturierungen oder bauliche Veränderungen
- Änderungen der gesetzlichen Vorgaben oder Normen
- Nach Unfällen, Beinaheunfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. So lassen sich ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindern.
- Wenn gesundheitliche Beschwerden oder arbeitsbedingte Erkrankungen bei Mitarbeitenden auftreten, die auf bestimmte Gefährdungen zurückzuführen sind, muss die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls überprüft und angepasst werden.
- Bei neuen Erkenntnissen über Gefährdungen, u. a. durch Forschung oder Berichte aus anderen Betrieben, sollte die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls aktualisiert werden.
- Rückmeldungen der Mitarbeitenden zu Gefährdungen und Sicherheitsrisiken können ebenfalls Anlass zur Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung sein.
Die Kontrolle, ob eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, obliegt in Deutschland der Arbeitsschutzbehörde und der Berufsgenossenschaft. Diese Institutionen haben das Recht, Betriebe zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden.
Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde
- Die Arbeitsschutzbehörden führen regelmäßige Inspektionen durch. So wird sichergestellt, dass Betriebe die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllen.
- Bei Hinweisen auf Mängel oder nach Unfällen können gezielte Überprüfungen stattfinden.
Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft
- Die Berufsgenossenschaften unterstützen Betriebe bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie kontrollieren im Rahmen ihrer Präventionsdienste die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- Nach Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft eine Untersuchung durchführen. Dabei wird auch die Existenz und Qualität der Gefährdungsbeurteilung überprüft.
Konsequenzen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
- Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder diese unzureichend ist, können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes und den spezifischen Umständen variieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/
arbschg/ __25.html. - Die Behörden können Anordnungen erlassen, die den Betrieb verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
- Bei Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen können Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine oder eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung vorlag.
- Fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilungen können zu einer Einstufung des Betriebs in eine höhere Risikoklasse führen. Das kann höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft zur Folge haben.
Fehlender Arbeitsschutz kann das Image des Unternehmens schädigen und zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden führen.
Ja, Sie können jemanden mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beauftragen. Das kann u. a. eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Ablauf zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine beauftragte Person oder einen Dienstleister sieht typischerweise wie folgt aus:
Auswahl der geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Sie können Ihre eigenen Sicherheitsbeauftragten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder speziell geschulte Mitarbeitende mit der Aufgabe betrauen.
- Es gibt viele Unternehmen und freiberufliche SiFa, die auf Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen spezialisiert sind. Diese bringen oft umfangreiche Erfahrung und Fachwissen mit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.berater.group/
Beauftragung
- Definieren Sie klar, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden sollen.
- Schließen Sie einen Vertrag, der die Aufgaben, Pflichten und Erwartungen klar festlegt, einschließlich der Fristen und Kosten.
Informationsbeschaffung
- Die beauftragte Fachkraft führt eine detaillierte Begehung des Betriebs durch. So verschafft sie sich einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefährdungen.
- Gespräche mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten helfen, ein umfassendes Bild der Arbeitsprozesse und möglichen Risiken zu erhalten.
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Systematische Identifikation aller potenziellen Gefahrenquellen
- Bewertung der identifizierten Gefährdungen hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und der Schwere möglicher Folgen
- Entwicklung und Dokumentation geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen
Umsetzung und Kontrolle
- Unterstützung bei der Implementierung der empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen
- Schulung der Mitarbeitenden über die neuen Maßnahmen und sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf
Dokumentation
- Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die umgesetzten Maßnahmen werden schriftlich festgehalten.
- Berichte über den Fortschritt und die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig erstellt.
Vorteile der Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Professionelle Fachkräfte bringen spezifisches Wissen und praktische Erfahrung mit. Dies ist für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung notwendig.
- Externe Dienstleister bieten eine objektive Perspektive. Sie können „betriebsblinde“ Stellen besser identifizieren.
Die Beauftragung externer Expertinnen und Experten entlastet interne Ressourcen. Dies ermöglicht eine fokussierte und effiziente Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Es gibt mehrere Stolpersteine bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Daher kann externe Hilfe sinnvoll sein.
Mögliche Stolpersteine können sein:
- Die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen erfordert fundiertes Fachwissen über Arbeitsschutz, Sicherheitsvorschriften und branchenspezifische Risiken.
Lösung: Externe Fachkräfte verfügen über das notwendige Know-how. Sie haben aktuelle Kenntnisse zu den gesetzlichen Anforderungen. - Langjährige Mitarbeitende und interne Verantwortliche übersehen möglicherweise Gefährdungen, die ihnen aufgrund der täglichen Routine nicht mehr auffallen.
Lösung: Externe Expertinnen und Experten bringen eine frische, objektive Perspektive mit. Sie können potenzielle Risiken klarer identifizieren. - Die Erstellung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung ist zeitaufwändig. Sie erfordert Ressourcen. Diese sind in kleinen oder stark ausgelasteten Betrieben oft knapp.
Lösung: Externe Dienstleister können diese Aufgabe übernehmen. Das schont interne Ressourcen. - Die Gefährdungsbeurteilung muss systematisch und detailliert durchgeführt werden. Das erfordert eine strukturierte Herangehensweise und Erfahrung.
Lösung: Professionelle Fachkräfte verfügen über bewährte Methoden und Tools zur effektiven Durchführung der Beurteilung. - Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Das wird oft vergessen oder vernachlässigt.
Lösung: Externe Beraterinnen und Berater bieten häufig eine kontinuierliche Betreuung. Sie erinnern an notwendige Updates. - Mitarbeitende müssen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert und geschult werden.
Lösung: Externe Dienstleister können Schulungen und Unterweisungen professionell und effizient durchführen.
Vorteile externer Unterstützung
- Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sind speziell ausgebildet und haben umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie kennen die neuesten Vorschriften und Best Practices.
- Eine externe Sichtweise hilft, „betriebsblinde“ Stellen zu identifizieren. So kann eine unvoreingenommene Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden.
- Externe Beraterinnen und Berater arbeiten meist effizienter. Sie sind auf diese Aufgabe spezialisiert. Zudem haben sie keine anderen betrieblichen Verpflichtungen.
- Die Beauftragung externer Expertinnen und Experten entlastet interne Mitarbeitende. Diese können sich dann auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
- Viele Dienstleister bieten regelmäßige Überprüfungen und Updates an. So bleibt die Gefährdungsbeurteilung stets aktuell.
Externe Berater können professionelle Schulungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung durchführen. Dies stärkt das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden.
Die Kenntnis und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben kann stark variieren. Während einige Inhaberinnen und Inhaber und Führungskräfte gut informiert und proaktiv sind, gibt es auch viele, die Schwierigkeiten haben, die Anforderungen vollständig zu verstehen und umzusetzen.
Gründe für Wissenslücken und Umsetzungsprobleme
- Arbeitsschutzvorschriften und -anforderungen sind oft komplex und können sich ändern. Dies kann für Betriebsinhaberinnen und -inhaber schwer verständlich und schwer nachvollziehbar sein.
Lösung: Schulungen und Informationsveranstaltungen durch Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden können helfen, die Vorschriften verständlicher zu machen. - Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben oft nicht die personellen und finanziellen Ressourcen, um umfassende Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.
Lösung: Externe Dienstleister können diese Lücke füllen. Sie bieten spezialisierte Unterstützung an. - Betriebsinhaberinnen und -inhaber und langjährige Mitarbeitende übersehen oft Gefährdungen, die im Alltag zur Routine geworden sind.
Lösung: Eine externe Sichtweise kann hier wertvolle Impulse geben und helfen, verborgene Gefahren aufzudecken. - Manche Inhaberinnen und Inhaber sind sich der Bedeutung und Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen nicht vollständig bewusst oder unterschätzen die Risiken.
Lösung: Aufklärungskampagnen und präventive Maßnahmen durch Arbeitsschutzbehörden können das Bewusstsein schärfen. - Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen erfordert Zeit, die im hektischen Betriebsalltag oft nicht vorhanden ist.
Lösung: Externe Fachkräfte können die zeitintensiven Aufgaben übernehmen. So entlasten sie die internen Kapazitäten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
- Regelmäßige Schulungen und Workshops für Betriebsinhaberinnen und -inhaber und Führungskräfte können das Wissen über Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen verbessern.
- Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden bieten Beratung und Unterstützung an, die Betriebsinhaberinnen und -inhaber nutzen können, um ihre Pflichten zu verstehen und umzusetzen.
- Die Beauftragung externer Dienstleister kann insbesondere für kleinere Betriebe eine praktische Lösung sein. So wird sichergestellt, dass Gefährdungsbeurteilungen korrekt und vollständig durchgeführt werden.
- Bereitstellung von leicht verständlichen Informationsmaterialien und Checklisten kann Betriebsinhaberinnen und -inhabern helfen, die notwendigen Schritte besser nachzuvollziehen.
- Netzwerke und Erfahrungsaustausch unter Betriebsinhaberinnen und -inhabern können dazu beitragen, Best Practices zu teilen und voneinander zu lernen.