GTÜ-
Partnersuche

Arbeitsschutz im Kfz-Betrieb

Sicherheitsmarkierung

Unser Service für Ihren Kfz-Betrieb

Als überbetrieblicher arbeits­medizinischer und arbeits­sicherheits­technischer Dienst übernehmen wir zusammen mit unserem Partner BSP Arbeitssicherheit GmbH die Aufgabe der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Sie. Wir bieten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung. Diese Betreuung basiert auf den geltenden nationalen Gesetzen und behörd­lichen Vorschriften nach Arbeits­schutz­gesetz/DGUV Vorschrift 2.

Umfang des Dienst­leistungs­angebots

  • Nachweis der sicherheits­technischen und arbeits­medizinischen Regelbetreuung mit Urkunde als Aushang für den Sitz des Unternehmens
  • Unterstützung/Coaching bei der regelmäßigen Bewertung der vorhandenen Arbeits­schutz­organisation
  • Digitaler Arbeitsschutz­organisator als webbasiertes Kunden-Informations-Center (KIC) mit Vorlagen im Arbeits­schutz
  • Coaching bei der ersten Er­stellung/regel­mäßigen Aktualisierung der Gefährdungs­beurteilung auf Grundlage des § 5 ArbSchG

Umsetzung der Betreuung

  • Jährliche elektronische Kontakt­aufnahme zur Abfrage von Änderungen im Unternehmen
  • Ein regelmäßiger Vor-Ort-Termin (3-jähriger Turnus)
  • Kompetente Ansprechpersonen für Fragen und Erläuterungen beim Vor-Ort-Termin
    Spezialist für Health-Safety-Environment (HSE) je nach Verfügbarkeit
  • Fachkräfte-Hotline
  • Regelmäßiger fachspezifischer Newsletter zu aktuellen Themen
  • Flexible Laufzeit (jährlich kündbar)

Optionale Angebote

  • Zusätzliche anlassbezogene Betreuungen bei besonderen Anlässen
  • Erhalt des Gütesiegels und Listung in der OM-Zeichen-Datenbank
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV inklusive Dokumentation
  • Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß DGUV inklusive Dokumentation
  • E-Learnings

Häufig gestellte Fragen

Durch Gefährdungs­beur­teilungen werden potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Das ist entscheidend, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewähr­leisten.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ist die Durch­führung von Gefährdungsbeur­teilungen gesetzlich vorge­schrieben. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmenden und der Einhaltung von Arbeitsschutz­gesetzen und -verordnungen. Anforderungen kommen u. a. aus

  • dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • der Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV)
  • dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Durch die Identifizierung von Gefährdungen können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsplatz sicher und ergonomisch zu gestalten. Dazu können u. a. Sicherheits­aus­rüstungen angeschafft oder Arbeitsabläufe angepasst werden.

Unfälle und arbeitsbedingte Krank­heiten können zu hohen Kosten führen, u. a. durch Produktionsausfälle, Schadens­ersatz­ansprüche und Ver­sicherungs­prämien. Durch präventive Maßnahmen lassen sich solche Kosten minimieren.

Ein sicherer Arbeitsplatz erhöht das Wohlbefinden und die Zu­frieden­heit der Mitarbeitenden. Das kann sich positiv auf die Arbeitsmoral und die Pro­duktivität auswirken.

Unternehmen, die auf Arbeits­sicherheit achten, genießen oft ein besseres Ansehen. Zudem erfüllen diese Unternehmen ihre soziale Verantwortung gegen­über ihren Mitarbeitenden und der Gesellschaft.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss systematisch und um­fassend durchgeführt werden. So werden alle potenziellen Gefahren und Risiken am Arbeits­platz identifiziert. Geeignete Maßnahmen können ergriffen werden.

Folgende Punkte sind dabei wesentlich:

  • Identifikation aller Arbeits­bereiche und die Tätigkeiten in diesen Bereichen
  • Erfassung der bestehenden Arbeitsbedingungen
  • Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen (u. a. Maschinen, Gefahrstoffe, ergonomische Faktoren)
  • Analyse der ermittelten Gefährdungen hinsichtlich ihrer möglichen Aus­wirkungen auf die Gesund­heit und Sicherheit der Mitarbeitenden
  • Bewertung des Risikos, das von den identifizierten Gefährdungen ausgeht
  • Entwicklung und Implemen­tierung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Redu­zierung der identifizierten Gefährdungen
  • Dokumentation der ge­planten und durchgeführten Maßnahmen
  • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maß­nahmen und Anpassung bei Bedarf
  • Schriftliche Aufzeichnung aller Schritte der Gefähr­dungs­beurteilung
  • Dokumentation der er­mittelten Gefährdungen, der Risikobewertung und der getroffenen Maßnahmen
  • Erstellung von Berichten und Protokollen zur Nach­ver­folgung (Änderungs­manage­ment)
  • Information und Schulung der Mitarbeitenden über die Gefährdungen und die ge­troffenen Schutz­maßnahmen
  • Sicherstellung, dass die Mit­arbeitenden die Maß­nahmen verstehen und anwenden können
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, ins­besondere bei Änderungen der Arbeits­bedingungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen
  • Kontinuierliche Ver­besserung des Arbeits­schutzes durch Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

Die Häufigkeit, mit der eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder aktualisiert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt:

  • Eine Gefährdungs­beur­teilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Ein allgemeiner Richtwert ist eine jährliche Überprüfung auf möglichen Änderungsbedarf. Jedoch kann dies je nach Branche und Risiko variieren.
  • Eine Überprüfung und Aktualisierung ist erforder­lich, wenn sich die Arbeits­bedingungen ändern, u. a. durch
    • Einführung neuer Arbeits­mittel oder Technologien
    • Änderungen in den Arbeits­abläufen oder Arbeits­prozessen
    • Umstrukturierungen oder bauliche Ver­änderungen
    • Änderungen der gesetz­lichen Vorgaben oder Normen
  • Nach Unfällen, Beinahe­unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenen­falls angepasst werden. So lassen sich ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindern.
  • Wenn gesundheitliche Be­schwerden oder arbeits­bedingte Erkrankungen bei Mitarbeitenden auftreten, die auf bestimmte Ge­fährdungen zurückzuführen sind, muss die Gefährdungs­beurteilung ebenfalls überprüft und angepasst werden.
  • Bei neuen Erkenntnissen über Gefährdungen, u. a. durch Forschung oder Be­richte aus anderen Be­trieben, sollte die Gefährdungs­beurteilung ebenfalls aktualisiert werden.
  • Rückmeldungen der Mit­arbeitenden zu Ge­fähr­dungen und Sicherheits­risiken können ebenfalls Anlass zur Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung sein.

Die Kontrolle, ob eine Gefähr­dungs­beurteilung erstellt wurde, obliegt in Deutschland der Arbeitsschutzbehörde und der Berufsgenossenschaft. Diese Institutionen haben das Recht, Betriebe zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Arbeitsschutz­vorgaben eingehalten werden.

Kontrolle durch die Arbeits­schutz­behörde

  • Die Arbeitsschutzbehörden führen regelmäßige Inspek­tionen durch. So wird sicher­gestellt, dass Betriebe die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllen.
  • Bei Hinweisen auf Mängel oder nach Unfällen können gezielte Überprüfungen stattfinden.

Kontrolle durch die Berufs­genossenschaft

  • Die Berufsgenossenschaften unterstützen Betriebe bei der Umsetzung von Arbeits­schutz­maßnahmen. Sie kontrollieren im Rahmen ihrer Präventionsdienste die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Nach Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft eine Untersuchung durch­führen. Dabei wird auch die Existenz und Qualität der Gefährdungsbeurteilung überprüft.

Konsequenzen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung

  • Wenn keine Gefährdungs­beurteilung vorliegt oder diese unzureichend ist, können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Buß­gelder kann je nach Schwere des Verstoßes und den spezifischen Umständen variieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__25.html.
  • Die Behörden können An­ordnungen erlassen, die den Betrieb verpflichten, inner­halb einer bestimmten Frist eine Gefährdungs­beurteilung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
  • Bei Unfällen oder arbeits­bedingten Erkrankungen können Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine oder eine unzu­reichende Gefährdungs­beurteilung vorlag.
  • Fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilungen können zu einer Einstufung des Betriebs in eine höhere Risikoklasse führen. Das kann höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft zur Folge haben.

Fehlender Arbeitsschutz kann das Image des Unternehmens schädigen und zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden führen.

Ja, Sie können jemanden mit der Erstellung einer Gefährdungs­beurteilung beauftragen. Das kann u. a. eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Ablauf zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine beauftragte Person oder einen Dienstleister sieht typischerweise wie folgt aus:

Auswahl der geeigneten Fach­kraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Sie können Ihre eigenen Sicherheitsbeauftragten, Fachkräfte für Arbeits­sicherheit oder speziell geschulte Mitarbeitende mit der Aufgabe betrauen.
  • Es gibt viele Unternehmen und freiberufliche SiFa, die auf Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen spezialisiert sind. Diese bringen oft umfangreiche Erfahrung und Fachwissen mit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.berater.group/kontakt/.

Beauftragung

  • Definieren Sie klar, welche Arbeitsbereiche und Tätig­keiten in die Gefährdungs­beurteilung einbezogen werden sollen.
  • Schließen Sie einen Vertrag, der die Aufgaben, Pflichten und Erwartungen klar fest­legt, einschließlich der Fristen und Kosten.

Informationsbeschaffung

  • Die beauftragte Fachkraft führt eine detaillierte Begehung des Betriebs durch. So verschafft sie sich einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefährdungen.
  • Gespräche mit Mit­arbeitenden und Vor­gesetzten helfen, ein umfassendes Bild der Arbeitsprozesse und möglichen Risiken zu erhalten.

Erstellung der Gefährdungs­beurteilung

  • Systematische Identifi­kation aller potenziellen Gefahrenquellen
  • Bewertung der identifi­zierten Gefährdungen hinsichtlich ihrer Wahr­scheinlich­keit und der Schwere möglicher Folgen
  • Entwicklung und Dokumen­tation geeigneter Maß­nahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen

Umsetzung und Kontrolle

  • Unterstützung bei der Implementierung der empfohlenen Sicherheits­maßnahmen
  • Schulung der Mit­arbeiten­den über die neuen Maß­nahmen und sicher­heits­relevanten Verhaltensweisen
  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maß­nahmen und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf

Dokumentation

  • Die Ergebnisse der Ge­fährdungs­beurteilung und die umgesetzten Maß­nahmen werden schriftlich festgehalten.
  • Berichte über den Fort­schritt und die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig erstellt.

Vorteile der Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Professionelle Fachkräfte bringen spezifisches Wissen und praktische Erfahrung mit. Dies ist für eine fun­dierte Ge­fährdungs­beurteilung notwendig.
  • Externe Dienstleister bieten eine objektive Perspektive. Sie können „betriebsblinde“ Stellen besser identifizieren.

Die Beauftragung externer Expertinnen und Experten entlastet interne Ressourcen. Dies ermöglicht eine fokussierte und effiziente Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Es gibt mehrere Stolpersteine bei der Erstellung einer Ge­fähr­dungs­beurteilung. Daher kann externe Hilfe sinnvoll sein.

Mögliche Stolpersteine können sein:

  • Die Ermittlung und Be­wertung von Gefährdungen erfordert fundiertes Fach­wissen über Arbeitsschutz, Sicherheitsvorschriften und branchenspezifische Risiken.
    Lösung: Externe Fachkräfte verfügen über das not­wendige Know-how. Sie haben aktuelle Kenntnisse zu den gesetzlichen An­forde­rungen.
  • Langjährige Mitarbeitende und interne Verantwortliche übersehen möglicherweise Gefährdungen, die ihnen auf­grund der täglichen Routine nicht mehr auf­fallen.
    Lösung: Externe Expertinnen und Experten bringen eine frische, objek­tive Perspektive mit. Sie können potenzielle Risiken klarer identifizieren.
  • Die Erstellung einer um­fassenden Gefährdungs­beurteilung ist zeitauf­wändig. Sie erfordert Ressourcen. Diese sind in kleinen oder stark ausge­lasteten Betrieben oft knapp.
    Lösung: Externe Dienst­leister können diese Aufgabe übernehmen. Das schont interne Ressourcen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss systematisch und detailliert durchgeführt werden. Das erfordert eine strukturierte Heran­gehens­weise und Erfahrung.
    Lösung: Professionelle Fach­kräfte verfügen über be­währte Methoden und Tools zur effektiven Durchführung der Beurteilung.
  • Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig über­prüft und aktualisiert werden. Das wird oft ver­gessen oder vernachlässigt.
    Lösung: Externe Be­raterinnen und Berater bieten häufig eine konti­nuierliche Betreuung. Sie erinnern an notwendige Updates.
  • Mitarbeitende müssen über die Ergebnisse der Gefährdungs­beurteilung und die daraus resultieren­den Maßnahmen informiert und geschult werden.
    Lösung: Externe Dienst­leister können Schulungen und Unterweisungen pro­fessionell und effizient durchführen.

Vorteile externer Unterstützung

  • Externe Fachkräfte für Arbeits­sicherheit (SiFa) sind speziell ausgebildet und haben umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen. Sie kennen die neuesten Vorschriften und Best Practices.
  • Eine externe Sichtweise hilft, „betriebsblinde“ Stellen zu identifizieren. So kann eine unvoreingenommene Be­urteilung der Arbeits­bedingungen vorgenommen werden.
  • Externe Beraterinnen und Berater arbeiten meist effizienter. Sie sind auf diese Aufgabe spezialisiert. Zudem haben sie keine anderen betrieblichen Verpflichtungen.
  • Die Beauftragung externer Expertinnen und Experten entlastet interne Mit­arbeitende. Diese können sich dann auf ihre Kern­aufgaben konzentrieren.
  • Viele Dienstleister bieten regel­mäßige Überprüfungen und Updates an. So bleibt die Gefährdungsbeurteilung stets aktuell.

Externe Berater können pro­fessionelle Schulungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung durchführen. Dies stärkt das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden.

Die Kenntnis und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben kann stark vari­ieren. Während einige Inhabe­rinnen und Inhaber und Führungs­kräfte gut informiert und proaktiv sind, gibt es auch viele, die Schwierigkeiten haben, die Anforderungen vollständig zu verstehen und umzusetzen.

Gründe für Wissenslücken und Umsetzungsprobleme

  • Arbeitsschutzvorschriften und -anforderungen sind oft komplex und können sich ändern. Dies kann für Be­triebs­­inhaberinnen und -inhaber schwer verständlich und schwer nachvollziehbar sein.
    Lösung: Schulungen und Informationsveranstaltungen durch Berufs­genossen­schaften und Arbeits­schutz­behörden können helfen, die Vorschriften verständlicher zu machen.
  • Insbesondere kleine und mittel­ständische Unter­nehmen (KMU) haben oft nicht die personellen und finanziellen Ressourcen, um umfassende Gefährdungs­beurteilungen durchzuführen.
    Lösung: Externe Dienst­leister können diese Lücke füllen. Sie bieten spezia­lisierte Unterstützung an.
  • Betriebsinhaberinnen und -inhaber und langjährige Mit­arbeitende übersehen oft Gefährdungen, die im Alltag zur Routine geworden sind.
    Lösung: Eine externe Sicht­weise kann hier wertvolle Impulse geben und helfen, verborgene Gefahren aufzu­decken.
  • Manche Inhaberinnen und Inhaber sind sich der Be­deutung und Notwendigkeit von Gefährdungs­beurteilungen nicht vollständig bewusst oder unterschätzen die Risiken.
    Lösung: Aufklärungs­kampagnen und präventive Maßnahmen durch Arbeits­schutzbehörden können das Bewusstsein schärfen.
  • Die Erstellung und regel­mäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen erfordert Zeit, die im hektischen Betriebsalltag oft nicht vorhanden ist.
    Lösung: Externe Fachkräfte können die zeitintensiven Aufgaben übernehmen. So entlasten sie die internen Kapazitäten.

Maßnahmen zur Verbesserung der Situation

  • Regelmäßige Schulungen und Workshops für Betriebs­inhaberinnen und -inhaber und Führungskräfte können das Wissen über Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen verbessern.
  • Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden bieten Beratung und Unter­stützung an, die Betriebsinhaberinnen und -inhaber nutzen können, um ihre Pflichten zu verstehen und umzusetzen.
  • Die Beauftragung externer Dienstleister kann ins­besondere für kleinere Betriebe eine praktische Lösung sein. So wird sichergestellt, dass Gefährdungsbeurteilungen korrekt und vollständig durchgeführt werden.
  • Bereitstellung von leicht verständlichen Informations­materialien und Checklisten kann Betriebsinhaberinnen und -inhabern helfen, die notwendigen Schritte besser nachzuvollziehen.
  • Netzwerke und Erfahrungs­austausch unter Betriebsinhaberinnen und -inhabern können dazu beitragen, Best Practices zu teilen und voneinander zu lernen.

Andreas Horn

Abteilung Arbeitssicherheit

0711 97676-724 arbeitsschutz@gtue.de