Unsere Gesellschafter
Die drei Gesellschafter der GTÜ
Die GTÜ wird von drei Gesellschaftern getragen.
AGS
Die heutige AGS wurde 1980 als AGS-DAT „Arbeitsgemeinschaft der DAT-Vertragspartner e. V.“ gegründet. Seit 2001 vertritt sie unter dem Namen AGS (Arbeitsgemeinschaft der Kfz-Sachverständigen e. V.) die Interessen ihrer rund 460 Mitglieder.
Zweck des Vereins ist die Organisation des Erfahrungsaustauschs unter den Mitgliedern und deren Interessenvertretung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ursprünglich waren die AGS-Mitglieder nur in den privatwirtschaftlichen Bereichen der Kfz-Schätzung und Schadenbegutachtung tätig.
Mit der GTÜ ist es den AGS-Mitgliedern gelungen, auch im amtlichen Bereich aktiv zu werden. Die Prüftätigkeit nach Anlage VIIIb StVZO wurde in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet.
BVS-Kfz-Sachverständigen-Verein e. V.
Der BVS-KSV wurde 1989 gegründet. Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder bei der Organisation von Fahrzeuguntersuchungen für selbstständige und hauptberuflich tätige Kraftfahrzeugsachverständige und die Treuhandaufgaben für den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) e. V. wahr. Der BVS hat sich zum Ziel gesetzt, den Berufsstand der/des öffentlich bestellten und vereidigten oder vergleichbar qualifizierten Sachverständigen in der Öffentlichkeit zu vertreten und dessen Interessen wahrzunehmen.
Die Mitglieder des BVS-Kraftfahrzeugsachverständigen-Vereins sind Expertinnen und Experten auf den Gebieten Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen sowie Straßenverkehrsunfälle und Unfallrekonstruktionen.
Zum Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen gehören unter anderem die Feststellung von Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfall- oder Betriebsschaden sowie die Ermittlung der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls und der Wertminderung.
Darüber hinaus sind die Sachverständigen ausgewiesene Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Fahrzeugwerten – egal ob Wiederbeschaffungswert, Händlereinkaufswert oder Restwert von Fahrzeugen und ganz gleich, ob es sich um Pkw, Lkw, Sonderfahrzeuge oder Zweiräder, Young- oder Oldtimer handelt. Auch beurteilen sie Fahrzeugmängel nach Kauf oder Verkauf und ermitteln Ursachen für Aggregatschäden wie z. B. Motor- oder Getriebeschäden.
BVSK
Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen) e. V. ist der größte Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland mit ca. 800 Mitgliedern.
Zweck des Verbands ist die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder.
Primäres Ziel des BVSK ist die gesetzliche Durchsetzung und Etablierung des vom Verband entwickelten Berufsbildes für Kfz-Sachverständige. Das macht die Ausübung des Berufes von der Erfüllung bestimmter Mindestkriterien (Ingenieurstudium/Kfz-Meisterin bzw. -Meister) abhängig. Die Zugehörigkeit einer bzw. eines Kfz-Sachverständigen zum BVSK bietet durch die Erfüllung der Verbandsrichtlinien Verbrauchern, Versicherungen und Rechtsanwältinnen bzw. -anwälten die Sicherheit, dass die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für die Ausübung des Sachverständigenberufes vorliegen.
Darüber hinaus bietet der BVSK Kfz-Sachverständigen, Anwältinnen und Anwälten, Versicherern und Reparaturbetrieben umfassende Informationen rund um das Fahrzeug.