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Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil 1

„alter“ Fahrzeugschein

Fahrzeugschein

Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO hat die Halterin bzw. der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungs­bericht (UB) mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheits­prüfung (SP) aufzubewahren. Ist die Halterin bzw. der Halter nicht im Besitz des letzten Untersuchungs­berichtes oder des letzten Prüfprotokolls und hat keine Abmelde­bescheinigung, so muss sie/er auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder andernfalls eine erneute Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Eine Zweitschrift kann nur von gültigen Untersuchungs­berichten erstellt werden.

Änderungs­abnahmen nach § 19 (3) StVZO unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungs­frist von 10 Jahren.

Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungs­berichten nur an Fahrzeug­halterinnen und -halter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halterin/Halter waren beziehungsweise bei zwischen­zeitlichem Halterwechsel eine Einwilligung der/des ursprünglichen Halterin/Halters vorlegen können.

Wenn Sie aktuell Halterin/Halter oder Eigentümerin/Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Senden Sie die Nachweise bitte an HU-Bericht@gtue.de.

Wenn Sie aktuell Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren). Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Das nächstgelegene GTÜ-Partnerbüro finden Sie über unsere Online-Partnersuche unter www.gtue.de/partnersuche.

Wenn Sie aktuell Halterin/Halter oder Eigentümerin/Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren). Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Abholung nur möglich mit original Dokumenten und Termin oder Absprache mit der Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) oder unter der E-Mail HU-Bericht@gtue.de.

Es besteht die Möglichkeit, dass die GTÜ einen Ausdruck des Untersuchungs­berichts direkt an das zuständige Straßen­verkehrs­amt schickt, bei dem Sie Ihr Fahrzeug anmelden wollen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass die Kopie des Untersuchungs­berichts auf neutralem Papier ohne Stempel und Unterschrift erstellt wird und lediglich als interner Nachweis gegenüber der Zulassungs­behörde dient, es sich daher nicht um eine Zweitschrift handelt.

Alle Fahrzeug­halterinnen bzw. -halter können beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) online eine Fahrzeug­auskunft in Auftrag geben. In der KBA-Auskunft wird auch die Gültigkeit der Hauptuntersuchung angegeben.