GTÜ-
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Anlagensicherheit

Unsere Zu­lassungen und An­er­kennungen

Anerkennung als Sach­verständigen­organisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anerkennung

Die GTÜ-Anlagensicherheit ist zugelassene Über­wachungs­stelle für die Prüfung von Aufzugsanlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV.

Anerkennung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Zugelassene Überwachungsstelle für Aufzugsanlagen
ZLS-Urkunde
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