GTÜ-Akademie

Häufig gestellte Fragen

Checkliste mit roten Haken

Grundsätzlich können alle teilnehmen, die die Voraus­setzungen gemäß Verkehrs­gerichtstag in Goslar aus dem Jahr 2003 erfüllen.

  • Diplom-Ingenieurin bzw. -Ingenieur/B. Eng./M. Eng. (Maschinenbau, Fahrzeug­technik und Elektrotechnik)
  • Kfz-Meisterin bzw. -Meister (Mechanik, Mechatronik und/oder Kfz-Elektrik)
  • Karosseriebaumeisterin bzw. -meister
  • Lackierermeisterin bzw. -meister
  • Kfz-Technikerin bzw. -Techniker (Einzelfallprüfung erforderlich, da länder­spezifisch unterschiedlich)
  • Zweiradmechanikermeisterin bzw. -meister (Einzelfall­prüfung erforderlich)

Sollte Ihre Ausbildung nicht hier aufgeführt sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden dann eine Einzelfallprüfung durch­führen und Sie entsprechend beraten.

Grundsätzlich sind Richterinnen und Richter frei in der Wahl der Sachverständigen. Es ist jedoch gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) angedacht, dass öffent­lich bestellte und vereidigte oder persönlich zertifizierte Gut­achterinnen und Gutachter für Gerichte tätig sein sollen. Im Parteiauftrag können alle Sachverständigen tätig werden.

Grundsätzlich ja. Kfz-Sach­verständige haben durch ihre Ausbildung das nötige Know-how, um Gutachten an elek­trisch angetriebenen Fahr­zeugen durchzuführen. Vom Antrieb abgesehen sind solche Fahrzeuge einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sehr ähnlich. Ist jedoch die Hochvolt­anlage des Fahrzeugs vom Schaden direkt oder indirekt betroffen, sollten Gut­achterinnen und Gutachter fachkundige Personen für hoch­volt­eigensichere Systeme Stufe 2S sein. Falls die Hoch­volt­anlage nicht mehr eigensicher ist, ist eine Ausbildung HV S3 nötig.

Nein. Vorbereitung und Prüfungs­durchführung müssen unbedingt getrennt voneinander durchgeführt werden. Die GTÜ führt in Abstimmung mit den Prüfungsorganen die Vor­bereitungs­kurse durch. Die eigentliche Zertifizierung kann nur durch die Zertifizierungs­stellen von IfS und ZAK-Zert durchgeführt werden. Am besten erkundigen Sie sich bereits vor der Teilnahme am Vorbereitungskurs nach den Prüfungsterminen.

Das Prüfen im hoheitlichen Auftrag und die Schaden­aufnahme bzw. Kalkulation im freiwirtschaftlichen Schaden­geschäft sind zwei grundsätzlich verschiedene Tätigkeiten. Dennoch haben Prüf­ingenieurinnen und Prüf­ingenieure in vielerlei Hinsicht aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung Vorkenntnisse. Die GTÜ-Akademie berät Sie im Einzelfall gern und erstellt das für Sie passende Seminar­angebot.