Per Telefon geht es leider nicht.
Fax, Post, E-Mail: Erfahren Sie Weiteres
Nein, das Fahrzeug wird nicht benötigt. Die Plakette gilt nur an dem Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen trägt, das auf der Plakette notiert ist. Diese Eintragung wird von unseren Prüfingenieuren fälschungssicher durchgeführt, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Ja, der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen. Unsere Prüfingenieure können anhand der EG-Typgenehmigung die für Ihr Fahrzeug festgelegte Plakette ermitteln. Leider gibt es so viele verschiedene Fahrzeugscheine und Schlüsselnummern, dass Sie hierfür unsere Onlinesuche nicht verwenden können. Bei der Einsendung einer Kopie des Fahrzeugscheines sowie eines Bestellscheines wird eine pauschale Bewertung der ausländischen Fahrzeuge vorgenommen, die auf dem Zulassungszeitpunkt sowie die Motorart basiert. Die Plakette wirde Ihnen dann mit einer Rechnung (10,- € pro Plakette) innerhalb 14 Tagen zugesandt.
Nein. Derzeit bekommen 2- und 3-rädrige Kfz keine Plakette und können trotzdem in eine Umweltzone einfahren. Gleiches gilt für Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Außerdem gibt es Ausnahmen für Krankenwagen, Arztwagen, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (z. B. Blaulicht), Bundeswehr und nichtdeutscher Truppen.
Ja. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverodnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen, sind von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen. Sie dürfen auch dann fahren, wenn sie keine für diese Umweltzone vorgesehen Plakette zur freien Durchfahrt vorweisen können.
Die Aussage der Schadstoffplakettensuche auf unserer Hompage zeigt Ihnen die Schadstoffgruppe an, die im Falle eines Fahrverbots gilt. Was in den Fahrzeugpapieren mit PM3 bezeichnet ist, ist die Partikelminderungsstufe für nachgerüstete Fahrzeuge. Das Fahrzeug erreicht die "EURO 4"-Abgasnorm sowohl mit als auch ohne Partikelfilter und bekommt daher in jedem Fall die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4. Der Eintrag PM3 in Ihren Fahrzeugpapieren kann sich ggf. steuerlich auszahlen.
Nein. Oldtimer mit H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen sind von der Verordnung ausgenommen und dürfen auch ohne Schadstoffplakette in Umweltzonen fahren.
Nicht immer, vor allem nicht bei benzingetriebenen Fahrzeugen.
Die Verordnung ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
Nein, das bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie nicht vorhaben eine Umweltzone zu befahren, ist keine Plakette erforderlich. Zahlreiche Kommunen planen die Einrichtung von Umweltzonen. Denken Sie auch daran, evtl. bei Urlaub oder Verwandtschaftsbesuch u. U. durch ausgewiesene Umweltzonen fahren zu müssen. Wir empfehlen daher den Erwerb der Plakette.
Eine Umweltzone wird mit dem Verkehrszeichen 270.1 ausgewiesen. Die Größe ist vgl. mit den Schild für eine 30er-Zone, innerhalb des roten Kreises steht das Wort "Umwelt", unterhalb des roten Kreises das Wort "Zone". Ein Zusatzschild, das unterhalb des Verkehrszeichens angebracht wird, gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf.
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Verkehrzeichen 270.1 Beginn einer Umweltzone |
Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Umweltzone |
Zusatzschild zu 270.1 |
Das kommt darauf an, welches Zusatzschild angebracht wurde.
Ja, da auch bestimmte Fahrzeuge mit Otto-Motor den Fahrverboten unterliegen.
Die Plakette heißt nur umgangssprachlich Feinstaubplakette. Schadstoffplakette ist die bessere Bezeichnung, da auch andere Schadstoffe wie etwa Stickoxide (NOx) bei der Einstufung berücksichtigt werden.
... Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 der Wert xxxx) [x steht immer für eine Zahl]. Wenn ja, ist ihre Bescheinigung im Originalzustand." Mein Wert stimmt nicht damit überein. Wie kann ich trotzdem überprüfen, welche Plakette meinem Fahrzeug zugeteilt werden kann?
Ursprünglich war für das Fahrzeug eine andere Schlüsselnummer vergeben. Wahrscheinlich wurden an dem Fahrzeug nachträglich Änderungen durchgeführt, die sich auf die Schlüsselnummer ausgewirkt haben (z. B. Einbau eines Kaltlaufreglers, Kat etc.). Dies kann unsere Datenbank jedoch nicht wissen, so dass wir mit der Online-Suche nur den Wert ermitteln können, den das Fahrzeug bei der Erstzulassung bekommen würde. Sie können jedoch mit dieser Tabelle (PDF) prüfen, welche Plakette Sie bekommen.
Es steht für ein fiktives amtliches Kennzeichen und soll verdeutlichen, das in das weiße Kästchen auf der Schadstoffplakette das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen sein muss. Ohne Eintragung ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, das das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. Die Eintragung wird von unserem Prüfingenieur vorgenommen. Eine Ausgabe der Plakette ohne Eintragung erfolgt nicht.
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Das kommt darauf an, als was es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als "Motorrad" geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer Pkw-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen. Für die Zuteilung der Plakette ist die Schadstoffverschlüsselung (Stelle 5 u. 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein bzw. Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausschlaggebend. Die entsprechenden Schlüsselnummern können Sie dieser Tabelle (PDF) entnehmen.
Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von 80,- € geahndet werden.
Die Preise unterliegen regionalen Schwankungen. Die GTÜ gibt an ihre Partner eine Preisempfehlung zwischen 5,- und 10,- € aus. Den genauen Preis erfragen Sie bitte bei Ihrem nächstgelegenen GTÜ-Partnerbüro.
Nein. Da die Plakette aber mit dem Kfz-Kennzeichen versehen ist, benötigen Sie eine neue Plakette, wenn das Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen bekommt (z. B. wegen Umzug, Verkauf). Wenn Sie das Fahrzeug nachgerüstet haben (mit einem Dieselpartikelfilter) und Sie dadurch eine bessere Plakette bekommen könnten, empfiehlt es sich natürlich, sich diese zuteilen zu lassen.
Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellen) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Sie benötigen auf jeden Fall eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.
Generell kann jeder bei seiner zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wie dort in einer Einzelfallprüfung entschieden wird, können wir nicht beurteilen. Bedenken Sie bitte dabei, das eine Ausnahmegenehmigung, die beispielsweise für eine Umweltzone in Berlin erteilt wurde, nicht zwangsläufig auch für eine Umweltzone in Frankfurt oder München anerkannt wird.
Verschrotten müssen Sie das Fahrzeug nicht sofort. Sie können Sie außerhalb von Umweltzonen weiterhin problemlos fahren.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften müssen vorgeschaltete Katalysatoren vor der Umrüstung erneuert werden, wenn diese länger als fünf Jahre oder für mehr als 80.000 km im Fahrzeug eingebaut waren.
Der Kaltlaufregler (KLR), von einigen Anbietern auch als Warmlaufregler bezeichnet, ist ein Bauteil, das bei älteren Kraftfahrzeugen mit Otto-Motor und geregeltem Katalysator den Schadstoffausstoß während der Kaltlaufphase verringert. Da der Emissionstest vor der Norm Euro 2 keinen Kaltstart enthielt, waren viele Fahrzeuge nicht auf einen schadstoffarmen Start optimiert.
Es gibt elektromechanische oder elektronische KLR:
Ein elektromechanischer Kaltlaufregler führt dem Ansaugsystem während der Kaltlaufphase ventilgesteuert einen zusätzlichen Luftstrom zu, der eine Abmagerung des Kraftstoff-Luft-Gemisches bewirkt. Gleichzeitig wird oftmals auch die Leerlaufdrehzahl leicht angehoben. Im Allgemeinen ist hierfür kein Eingriff in die Motorsteuerung notwendig. Wenn die Kaltlaufphase beendet ist, also das Kühlwasser eine bestimmte Temperatur erreicht hat, schaltet das System ab.
Neben dem mechanischen Kaltlaufregler gibt es auch elektronisch geregelte Systeme. Diese Systeme erhöhen durch ein zusätzliches elektronisches Steuergerät direkt nach dem Start des Motors die Leerlaufdrehzahl geringfügig. So heizt sich der Katalysator schneller auf und erreicht somit seine Betriebstemperatur früher. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Schadstoffausstoß reduziert wird. Ab einer Kühlmitteltemperatur von etwa 35 °C wird die Regelung durch den elektronischen Kaltlaufregler komplett zurückgenommen. In Verbindung mit einem Luftsteuerventil kann dem Motor auch noch gezielt Zusatzluft in den Ansaugkrümmer zugeführt werden.
Mit Hilfe eines Kaltlaufreglers (KLR) wird in der Regel eine Einstufung in eine bessere Schadstoffklasse erreicht, was eine deutliche Ersparnis bei der Kfz-Steuer zur Folge haben kann. Die Steuerersparnis ist proportional zum Hubraum. Die Aufrüstung wird vor allem bei Fahrzeugen der Euro-1-Norm vorgenommen, um die Euro-2- oder D3-Norm zu erreichen. Der Einbau eines Kaltlaufreglers lohnt sich auch noch für ältere Fahrzeuge, da sich die Investition durch die gesparte Steuer meist bereits nach 2 Jahren amortisiert. Außerdem ist eine bessere Einstufung im Zusammenhang mit der "Feinstaub-" oder "Umweltplakette" möglich und der Fahrzeugwert steigt.
Vor dem Einbau muss jedoch der vorhandene Katalysator einen so genannten "Kat-Test" mit strengeren Abgasnormen durchlaufen. Nur wenn dieser Funktionstest bestanden wird, ist der Einbau eines KLR zulässig. Ist der Katalysator nicht mehr ausreichend funktionsfähig, sollte man den Einbau eines Upgrade- oder Austausch-Katalysators ins Auge fassen.
Das kommt auf mehrere Faktoren an. Zum einen hängt die Ersparnis vom Hubraum und der Antriebsart (Otto-/Benzin- oder Dieselmotor) Ihres Fahrzeuges ab. Zum anderen spielt die bisherige wie auch die erreichbare Einstufung in die entsprechende Schadstoffklasse eine wichtige Rolle.
Einen ersten Überblick vermitteln die beiden Beispiele.
Ein Pkw mit Otto- bzw. Benzinmotor und 2,0 l Hubraum sowie bisheriger Schadstoff-Schlüsselnummer 01 erreicht durch Umrüstung die Schadstoffschlüsselnummer 25.
Alter Steuersatz: 15,13 €/Jahr * 20 = 302,60 €/Jahr
Neuer Steuersatz: 7,36 €/Jahr * 20 = 147,20 €/Jahr
Ersparnis: 155,40 €/Jahr
Ein Pkw mit Dieselmotor und 2,0 l Hubraum sowie bisheriger Schadstoff-Schlüsselnummer 01 erreicht durch Umrüstung die Schadstoffschlüsselnummer 25.
Alter Steuersatz: 27,35 €/Jahr * 20 = 547,00 €/Jahr
Neuer Steuersatz: 16,05 €/Jahr * 20 = 321,00 €/Jahr
Ersparnis: 226,00 €/Jahr
Der komplette Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Nur wenn der Einbau durch keine AU-berechtigte Werkstatt erfolgte, muss das Fahrzeug durch einen Prüfingenieur – beispielsweise der GTÜ – begutachtet werden. Dieser checkt dann den ordnungsgemäßen Einbau und führt dazu die Abgasuntersuchung (AU) sowie den vorgeschriebenen Katalysatortest durch.
Für Benziner wie Diesel gilt: Bei den meisten Fahrzeugmodellen, die nicht älter als zehn Jahre sind und nach Schadstoffklasse Euro 1 eingestuft sind, bieten sich die deutlich leistungsfähigeren Aufrüst-Katalysatoren ("Upgrade-Kats") an. Dazu zählt auch die preisgünstigen Vor- und Mini-Katalysatoren, die zusätzlich zum vorhandenen Katalysator – der allerdings noch voll funktionsfähig sein muss! – eingebaut werden. Der Einbau von Aufrüst-Katalysatoren rechnet sich insbesondere dann, wenn sowieso ein defekter Katalysator zu ersetzen ist. "Aufrüsten" (oft auch "upgraden" genannt) führt zur steuergünstigeren Einstufung nach Schadstoffklasse Euro2 oder D3.
Deutlich älteren Fahrzeuge ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Kat bleibt nur der Einbau von Nachrüst-Katalysatoren (u. a. Micro-/Mikro-Kats oder Mini-Kats), der zur steuerbegünstigten Einstufung nach Schadstoffklasse Euro1 führt.
Dieselpartikelfilter (DPF), auch Rußpartikelfilter (RPF) genannt, reduzieren die im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Dabei gibt es zwei Arten: Wandstromfilter (geschlossene Systeme), bei denen das Abgas im Filter eine poröse Wand durchdringt und Durchflussfilter (offene Systeme), bei denen das Abgas den Filter an seiner inneren Oberfläche entlang durchfließt.
Wandstromfilter (üblich in der Erstausrüstung)
Bei einem Wandstromfilter (Wall-Flow, Honey-Comb, auch geschlossenes System genannt) wird das mit den Rußpartikeln versetzte Abgas bei der Durchdringung einer porösen Wand gefiltert. Die Partikelbeladung an der Wand behindert den Abgasstrom und der Abgasgegendruck steigt. Die Motorsteuerung erkennt dies und leitet die Regeneration ein. Von einer Regeneration merkt der Fahrer nichts; die Motorleistung wird davon nicht beeinträchtigt. Die langzeitstabile, sehr hohe Abscheiderate bei Wandstromfiltern (mehr als 95 % der gesamten Partikelmasse) bedingt jedoch eine geringe Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs.
Durchflussfilter (für die Nachrüstung)
Mehrere Hersteller bieten mittlerweile Durchflussfilter, auch offenes System genannt, zur Nachrüstung an. Typischerweise besteht ein Durchflussfilter aus dünnen Stahlfolien mit gezielter Strömungsleittechnik, in denen die Partikel vom Abgas getrennt und zur Anlagerung auf die innere Oberfläche des Filters gebracht werden. Bei genügend hohen Temperaturen und Stickoxidkonzentrationen werden die dort angelagerten Partikel kontinuierlich regeneriert.
Im Vergleich zum Wandstromfilter ist der Filtrationswirkungsgrad – insbesondere für die kleinste (aber bei modernen Dieselmotoren im Normalbetrieb häufigste) Partikelfraktion mit einem Durchmesser unter 100 nm – deutlich geringer. Die Senkung der gesamten Partikelmasse beträgt nur 30 bis 40 %. Vorteilhaft wirkt sich jedoch die nur geringe Erhöhung des Abgasgegendrucks aus, was dazu führt, dass der Kraftstoffverbrauch nicht oder nur wenig erhöht wird. Bei einer Nachrüstung mit Durchflussfiltern sind neben dem Einbau des Abgasnachbehandlungssystems keine weiteren Änderungen am Fahrzeug notwendig. Die Nachrüstung ist somit zwar in der Anschaffung und im Betrieb kostengünstiger, aber nicht unbedingt kosteneffizienter.
Die "Feinstaubverordnung" legt die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich fest. Hiernach können Diesel-Pkw durch Nachrüstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe führen und als Kriterium für die Plakettenvergabe (grün oder gelb) in Deutschland gelten. Die Grenzwerte PM 0, PM 01 und PM 1 bis PM 3 werden durch die so genannten offenen Partikelfiltersysteme erreicht, die den Partikelmassenausstoß bei weitem nicht bis auf das Niveau von 0,001 g/km wie bei geschlossenen Partikelfiltersystemen senken.
Die folgenden Partikelminderungsstufen (PM) sind für nachgerüstete Pkw:
Die folgenden Partikelminderungsklassen (PMK) sind für nachgerüstete Lkw:
Ein Austauschsystem ist eine Kombination, bestehend aus einem Oxikat und einem Partikelfilter. Es wird an Stelle des originalen Katalysators in die Abgasanlage verbaut. Wenn der eingebaute Katalysator älter als 5 Jahre ist oder er eine Laufleistung von mehr als 80.000 km aufweist, muss in diesem Zusammenhang nach gesetzlichen Anforderungen der Katalysator erneuert werden. Dies kann erreicht werden durch ein Austauschsystem oder durch ein Zusatzsystem mit gleichzeitiger Erneuerung des Katalysators.
Ein Zusatzsystem ist ein Partikelfilter, der zusätzlich nach einem vorhandenen Katalysator in die Abgasanlage verbaut wird. Wenn der eingebaute Katalysator älter als 5 Jahre ist oder er eine Laufleistung von mehr als 80.000 km aufweist, muss in diesem Zusammenhang nach gesetzlichen Anforderungen der Katalysator erneuert werden. Dies kann erreicht werden durch ein Zusatzsystem mit gleichzeitiger Erneuerung des Katalysators oder durch ein Austauschsystem.
Situation
Die Informationslage zu möglichen Einfahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge ist derzeit noch etwas unübersichtlich.
Denn da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, kann/wird jede Kommune/Stadt eigene Ausnahmen und Vorgaben erlassen.
Auf der Homepage des Umweltbundesamts sind zahlreiche Informationen zusammengetragen. Eine Übersichtskarte finden Sie unter http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html
Auch empfehlenswert: https://www.autozeitung.de/grossstaedte-diesel-fahrverbot-131634.html
Aktive Durchfahrtsbeschränkungen/-verbote (Stand 11/2018)
Hamburg (seit 31.05.2018)
Max-Brauer-Allee (Längenabschnitt: 600 m)
Einfahrt verboten für Diesel-Pkw und Diesel-Lkw älter als Euro 6 bzw. VI im ausgeschilderten Bereich
Hamburg (seit 31.05.2018)
Stresemannstraße (Längenabschnitt: 1,6 km)
Einfahrt verboten für Diesel-Lkw älter als Euro VI im ausgeschilderten Bereich
Geplante Durchfahrtsbeschränkungen/-verbote
Für zahlreiche Kommunen haben Gerichte entsprechende Fahrverbote angeordnet bzw. gefordert
z. B. für Aachen, Berlin, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mainz, Stuttgart.
Diese sind jedoch noch nicht wirksam.
Gerne können Sie uns mit uns Kontakt aufnehmen.
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