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Kfz-Gutachten für Geschäftskundinnen und -kunden
Unser Service für Sie Als freiberufliche neutrale Kfz-Sachverständige unterstützen die GTÜ-Partnerinnen und -Partner Sie bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden. Beim Schadengutachten einer/eines GTÜ-Sachverständigen erfolgt die Aufnahme aller unfallbedingten Reparaturk
Mehr erfahrenGTÜ-informativ
Der Informationsservice der GTÜ Die Reihe „GTÜ-informativ“ behandelt Themen aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung.
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Unser Service für Ihren Kfz-Betrieb Als überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und arbeitssicherheitstechnischer Dienst übernehmen wir zusammen mit unserem Partner BSP Arbeitssicherheit GmbH die Aufgabe der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Sie und bieten zusätzlich eine
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Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns. Bitte füllen Sie alle Felder aus. Mit dem Absenden des Kontaktformulars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns zu. Die Angaben werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen benötigt und nur für dies
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Überwachungsbedürftige Anlagen und Cybersicherheit Worum geht es? Cyberkriminalität ist allgegenwärtig. Wirtschaftsunternehmen und Verwaltungen sind häufige Ziele. Cyberkriminalität macht weder vor Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen halt und kann überall dort zuschlag
Mehr erfahrenPrüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Unfallverhütungsvorschriften der GTÜ-Sachverständigen Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallve
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Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zu
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Für wen gilt die Sicherheitsprüfung? Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um: die Sicherheitsprüfung (SP) für schwere
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