Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Haupt­un­ter­su­chung

HU-Plakette kleben

Hauptuntersuchung für Privatkunden

HU-Plakette fällig? Die GTÜ hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgas­untersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei der GTÜ. Ihre GTÜ-Partnerin bzw. Ihren GTÜ-Partner vor Ort finden Sie ganz einfach über unsere Partnersuche.

Wussten Sie: Die HU ist in Deutschland seit dem 01.12.1951 Pflicht. Sie gilt für alle Kraft­fahrzeuge. Ziel ist es, dass kein verkehrs­untaugliches oder nicht vorschrifts­gemäßes Kraft­fahrzeug am Straßen­verkehr teilnimmt. So sorgt die HU für mehr Sicher­heit auf Deutschlands Straßen.

Die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter muss das Fahrzeug fristgerecht zur Prüfung bringen. Die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter trägt auch die Kosten für die HU.

 

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Die Hauptuntersuchung in Kürze erklärt

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Fristen für die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate nötig. Das sind zwei Jahre. Bei Pkw gilt nach der ersten Zulassung eine längere Frist. Dann ist die erste Prüfung erst nach 36 Monaten fällig. Das sind drei Jahre. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridautos gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Diese Fahrzeuge bekommen trotzdem die volle Laufzeit der Plakette. Bei Pkw und Motorräder sind das zum Beispiel 24 Monate.

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HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert bei einer abgelaufenen HU-Plakette? Wer die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, braucht eine vertiefte Hauptuntersuchung. Die kostet 20 % mehr.

Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei Pkw und Motorrädern gilt:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

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GTÜ-Mitarbeiter im Büro

Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung

Sie wollen die Frist nicht verpassen? Dann nutzen Sie den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich an. Wir erinnern Sie dann an Ihre nächste Untersuchung. Danach können Sie direkt einen Termin bei einer GTÜ-Partnerin oder einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe vereinbaren.

Jetzt zur HU-Erinnerung registrieren

Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir erinnern Sie dann kostenlos an den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung.

Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der HU mindestens drei Monate in der Zukunft liegen muss.

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Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzinformation.

*Pflichtfeld


Wie lese ich die HU-Plakette?

Kennzeichnung der Zahlen auf der HU-Plakette mit Pfeilen für Monat und Jahr

Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen sagt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Sie zeigt, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.

Welche Plakettenfarben gibt es?

Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und zeigt das Jahr der Fälligkeit. Es gibt sechs Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

2026 2027 2028 2029 2030 2031

Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an Ihren nächsten HU-Termin. So sparen Sie unnötige Kosten.

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Kosten für die amtliche Dienstleistung „Hauptuntersuchung“

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart möchten Sie (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.)? Ist eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug wollen Sie vorstellen (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.)?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Durch diese Faktoren sind die Kosten für die HU unterschiedlich. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden. Sie dürfen von diesen Preisen nicht abweichen.

Mehr zu den Kosten erfahren Sie bei Ihrer GTÜ-Partnerin oder Ihrem GTÜ-Partner vor Ort.

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Durchgefallen? So klappt es mit der Nachuntersuchung

GTÜ-Prüfingenieur bei der Fahrzeugprüfung

Ihr Fahrzeug hat die Hauptuntersuchung nicht bestanden? Dann haben Sie einen Monat Zeit für die Nachuntersuchung. In diesem Monat müssen Sie alle Mängel beheben. Danach führen Sie das Fahrzeug erneut vor. Lassen Sie den Monat verstreichen, brauchen Sie eine neue HU. Die kostet den vollen Preis. Die Nachuntersuchung ist dagegen deutlich günstiger.

Sie dürfen in diesem Monat auch mehrmals kommen, wenn Sie mehrere Mängel haben. Aber es ist besser, erst alle Mängel zu beheben. Dann kommen Sie einmal zur Prüfung. Sonst zahlen Sie jedes Mal für die Nachprüfung.

Nehmen Sie die Nachprüfung nicht wahr und überziehen den Termin, riskieren Sie bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld.

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Welche Arten von Mängeln gibt es im HU-Bericht?

Die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur prüft Ihr Fahrzeug und dokumentiert die gefundenen Mängel auf der Vorderseite des HU-Berichts.

Es gibt folgende Befunde:

FAQ

Ihr Fahrzeug hat „keine erkennbaren Mängel“. Es befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält von der Prüfingenieurin oder vom Prüfingenieur die Plakette.

Hinweise gelten nicht als Mängel. Im HU-Bericht können auch Hinweise stehen. Diese informieren die Halterin bzw. den Halter über sich abzeichnende Mängel. Ursachen sind zum Beispiel Verschleiß, Korrosion oder andere Gründe.

Ihr Fahrzeug weist Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Gefahr für den Straßenverkehr nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen dennoch sofort und vollständig behoben werden.

Ist die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten, kann die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur die Plakette zuteilen. Eine Nachprüfung ist dann nicht nötig. Bei geringen Mängeln besteht kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.

Hat Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“? Dann gibt es keine Prüfplakette. Die festgestellten Mängel zeigen, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung ist dann Pflicht. Sie prüft, ob alle geringen und erheblichen Mängel behoben sind.

Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, das heißt unter 1,6 mm bei Pkw.

Stellt ein „erheblicher Mangel" eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung? Dann liegt ein „gefährlicher Mangel" vor. Dabei erfolgt keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde wird nicht informiert. Eine Nachprüfung ist aber Pflicht. Sie prüft, ob alle geringen, erheblichen und gefährlichen Mängel behoben sind.

Beispiel: Alle Bremsleuchten an einem Fahrzeug funktionieren nicht.

Sind „gefährliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Gefahr für den Straßenverkehr? Dann darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur entfernt die vorhandene Plakette und meldet den Zustand des Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsstelle. Das Fahrzeug muss in eine Fachwerkstatt gebracht werden. Sind alle Mängel behoben, muss das Fahrzeug zur Nachprüfung.

Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht die Gefahr eines Bremsausfalls.

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GTÜ-Tipp

Fahrzeugbewertung

Sie wollen die Hauptuntersuchung beim ersten Versuch bestehen? Gehen Sie dazu unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Können Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann macht Ihr Fahrzeug eine gute Figur. Sind Sie unsicher? Wenden Sie sich vorher an Ihre GTÜ-Prüfstelle oder an eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.

Zu den HU-Checklisten

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Informationen zum HU-Bericht

FAQ

Haben Sie sich Ihren HU-Bericht schon mal genau angesehen?

Der HU-Bericht hat wichtige Aufgaben. Er zeigt Inhalte, die Rechte und Pflichten für Sie als Halterin bzw. Halter bedeuten. Einen Teil davon finden Sie auf der Rückseite des Berichts. Wir erklären Ihnen das Kleingedruckte ausführlich.

Informieren Sie sich über Wichtiges zur Hauptuntersuchung (HU).

Wir schützen Ihre Daten. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Fahrzeuguntersuchung finden Sie unter Datenschutzinformation für Fahrzeughalterinnen und -halter.

Wir verarbeiten auch Daten zu Ihrem Fahrzeug. Diese Daten sind zusammengeführt und anonym. Wir werten sie aus, zum Beispiel für Mängelstatistiken.

Das Papier hat Dokumentenqualität. Es wird nur für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet. Es hat Merkmale, die Fälschungen erschweren.

Nach jeder Fahrzeuguntersuchung erhalten Sie einen HU-Bericht von Ihrer GTÜ-Prüfingenieurin bzw. Ihrem GTÜ-Prüfingenieur. Kaufen Sie ein gebrauchtes Fahrzeug? Dann achten Sie darauf, dass die Verkäuferin bzw. der Verkäufer Ihnen den aktuellen HU-Bericht gibt.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Bericht gefälscht ist? Dann rufen Sie bitte sofort unseren Qualitätsservice an: FON 0711 97676-144.

Hat die GTÜ Ihr Fahrzeug geprüft? Dann können Sie einen Nachdruck des HU-Berichts bekommen. Wenden Sie sich dazu an die nächste GTÜ-Prüfstelle oder rufen Sie die GTÜ-Zentrale an: FON 0711 97676-571.

Bewahren Sie den HU-Bericht sorgfältig auf. So haben Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs schnell zur Hand.

Nehmen Sie nur eine Kopie des HU-Berichts mit. Bei einer Kontrolle reicht das oft aus. Wenn nicht, reichen Sie das Original bei der Polizei nach. Das ist mehr Aufwand. Aber das Original bleibt so sicher zu Hause.

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Häufig gestellte Fragen zur Hauptuntersuchung (HU)

FAQ

Die Plakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. In der Mitte steht das Jahr der nächsten HU. Die Zahl oben zeigt den Monat an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Sie zeigt ebenfalls das Jahr der Fälligkeit. Es gibt es sechs Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Ihr Auto hat keine oder nur geringe Mängel? Dann klebt die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette auf Ihr Kennzeichen. Die Plakette hat die aktuelle Farbe. Geringe Mängel müssen Sie aber trotzdem sofort beheben.

Am 20.05.2018 wurde eine neue Kategorie eingeführt. Bei der technischen Prüfung gibt es jetzt drei Stufen: „geringer Mangel", „erheblicher Mangel" und „gefährlicher Mangel". Das bedeutet, dass Autofahrerinnen bzw. Autofahrer mit diesem Mangel den Verkehr gefährden. Aber sie dürfen trotzdem nach Hause fahren. Besser ist es, gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur zu fahren.

Vor dem HU-Termin empfehlen wir Ihnen unsere HU-Checklisten. Damit können Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Bei uns finden Sie Checklisten für alle Fahrzeugarten: Pkw, Motorrad, Caravan und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Plakette. Ein überzogener Termin kann doppelt teuer werden. Es droht ein höheres Prüfentgelt. Dazu kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld kommen. Nutzen Sie den Service der GTÜ. Melden Sie sich kostenlos an unter hu-erinnerung.gtue.de. Sie bekommen dann eine E-Mail-Erinnerung. So verpassen Sie die nächste Hauptuntersuchung nicht.

Die Preise für die Hauptuntersuchung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
    Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Diese Faktoren bestimmen die Kosten der HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Preise der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden. Sie dürfen von diesen Preisen nicht abweichen.

Sie können sich gerne bei Ihrer GTÜ-Prüfstelle vor Ort über die Preise informieren.

Die Hauptuntersuchung machen GTÜ-Partnerinnen und GTÜ-Partner überall in Deutschland. Sie finden diese in GTÜ-Prüfstellen oder in Kfz-Fachwerkstätten. Nutzen Sie die Partnersuche. So finden Sie eine GTÜ-Partnerin oder einen GTÜ-Partner in Ihrer Nähe.

Wichtige Informationen zum Untersuchungsbericht (HU-Bericht) finden Sie hier.

Hat die GTÜ Ihr Fahrzeug geprüft? Dann bekommen Sie jederzeit einen neuen Bericht. Wenden Sie sich an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder rufen Sie die GTÜ-Zentrale an unter FON 0711 97676-571.

Bei der Prüfung Ihres Fahrzeugs können Mängel festgestellt werden. Diese stehen auf der Vorderseite des HU-Berichts. Dort finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Mängel.

Ihr Fahrzeug hat keine Prüfplakette bekommen? Dann müssen Sie alle Mängel beheben. Danach ist eine Nachprüfung erforderlich. Sie haben dafür einen Monat Zeit. In dieser Zeit müssen Sie das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung vorführen.

Nehmen Sie die Nachprüfung nicht wahr? Dann riskieren Sie ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Außerdem wird eine erneute Hauptuntersuchung fällig. Die kostet extra.

Nie wieder den Termin für die Hauptuntersuchung vergessen! Jetzt kostenlos an die Hauptuntersuchung erinnern lassen.

Zur HU-Erinnerung

Zur HU müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Eventuell ist es notwendig, dass Sie auch vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitbringen.

Nein, das ist nicht notwendig. Jedoch muss die Person, die zur HU erscheint, die notwendigen Dokumente mitbringen.