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Technischer Dienst

Voll­gut­achten nach § 21 StVZO

Wann brauche ich ein Voll­gutachten?

Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu­ge­lassen werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon lautet: „Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ ent­sprechen.“

Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

Fahrzeuge, die keine Typ­genehmi­gung besitzen, deren Typ­genehmi­gung erloschen ist oder für die der Nachweis einer Typgenehmigung nicht (mehr) erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Voll­gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.


Ein solches Vollgutachten wird beispielsweise erforderlich für

  • die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU (z. B. aus den USA oder der Schweiz),
  • die Zulassung älterer Import­fahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung,
  • die Wiederzulassung von Fahr­zeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind (z. B. Scheunen­fund),
  • Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

Was ist das Vollgutachten?

Bei der Erstellung des Vollgutachtens nach § 21 StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebs­vorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder gegebenenfalls Ausnahmen von einzelnen Aus­rüstungs­vorschriften notwendig sind. Es werden die technischen Daten für die Zulassungs­bescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.

Was brauche ich für das Vollgutachten?

Einige Prüfpunkte können von unseren Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes selbst am Fahrzeug überprüft werden. Für andere ist die Vorlage eines ent­sprechenden Prüfberichts (zum Beispiel ein Abgasgutachten eines anerkannten Labors) notwendig.

Sofern keine Datenbestätigung des Herstellers vorgelegt werden kann, benötigen Sie ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Nachweise für beispielsweise Abgas- und Geräuschverhalten. Dieses Datenblatt können Sie selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen. Oder Ihre GTÜ-Partnerin bzw. Ihr GTÜ-Partner vor Ort übernimmt dies für Sie.

 


Erforderliche Unterlagen für die Begutachtung

  • Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle
  • Ausländische Zulassungspapiere, z. B. US-Title
  • Prüfzeugnisse zu eventuell vorhandenen Umbauten am Fahrzeug
  • Ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage

Unsere Unterschriftsberechtigten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Voll­gutachtens für Ihr Fahrzeug.