GTÜ-Classic-Part­ne­rin oder GTÜ-Classic-Partner werden

GTÜ-Sachverständige

Werden auch Sie GTÜ-Classic-Expertin bzw. GTÜ-Classic-Experte!

Erschließen Sie sich den lukrativen Klassikermarkt mit dem Online-Tool der GTÜ-Classic.

Das Online-Tool unterstützt und qualifiziert Sachverständige vollumfänglich im Oldtimerbereich.

Die GTÜ hat die Anerkennung der Gutachten sowie die Empfehlung eines GTÜ-Wertgutachtens durch die Versicherungen erreicht.

 

GTÜ-Classic umfasst im Zusammenhang mit der Begutachtung klassischer Fahrzeuge das System GTÜ, das Sachverständige bei der Erstellung von Wertgutachten im Young- und Oldtimerbereich vollumfänglich unterstützt.

Die GTÜ-Classic-Expertin bzw. der GTÜ-Classic-Experte begutachtet das vorgestellte Fahrzeug und ermittelt eine Zustandsnote (1 bis 5). Die Fachabteilung GTÜ-Classic stellt den Sachverständigen eine kostenpflichtige Marktanalyse mit Vergleichspreisen von Referenzfahrzeugen (mit den Noten 1 bis 5) zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des konkret besichtigten Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfelds ermitteln die Sachverständigen anhand der Marktanalyse und der von ihnen vergebenen Zustandsnote den Marktwert des vorgestellten Fahrzeugs und erstellen ein entsprechendes Gutachten. Bei der Gutachtenerstellung wird die GTÜ-Classic-Expertin bzw. der GTÜ-Classic-Experte durch eine moderne App unterstützt.

Die Kundin bzw. der Kunde erhält das Gutachten von der GTÜ-Classic-Expertin bzw. dem GTÜ-ClassicExperten und zahlt das Entgelt an die Expertin bzw. den Experten.

 Die GTÜ-Classic-Marktanalysen sowie die App zur Erstellung entsprechender Gutachten sind ausschließlich für GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten zugänglich. Die GTÜ fördert die Anerkennung der Kurz- und Wertgutachten bei Versicherungen sowie die Empfehlung durch die Versicherer. Das Signet "GTÜ-ClassicOldtimerexpertin" bzw. "GTÜ-Classic-Oldtimerexperte" darf nur von GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten genutzt werden und durch dessen Verwendung erfolgt eine Unterscheidung im Öffentlichkeitsauftritt von anderen GTÜ-Partnerinnen und -Partnern.

Über das GTÜ-Classic-Archiv, durch die Präsenz bei Messen und Veranstaltungen sowie durch Werbung und Marketing betreibt die Fachabteilung Öffentlichkeitsarbeit für die GTÜ-Classic-Partnerinnen und -Partner und geht strategische Kooperationen mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden ein.

Die GTÜ-Classic-Expertin bzw. der GTÜ-Classic-Experte verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewertung klassischer Fahrzeuge über die Sachverständigen-App Classic abzuwickeln und entsprechend zu archivieren. Dabei sind die von der GTÜ bereitgestellten Vorlagen zur Dokumentation zu verwenden und für jedes erstellte Gutachten ist eine aktuelle Marktanalyse bei der GTÜ anzufordern.

Die Archivierung der Gutachten obliegt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dem Sachverständigen. Die IT-Systeme der GTÜ-Classic unterstützen hierbei.

GTÜ-Classic-Partnerinnen und -Partner können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige oder gleichwertig qualifizierte Sachverständige werden, die Mitglied in einem der drei Gesellschafterverbände der GTÜ (AGS, BVS-KSV oder BVSK) sind und den Qualifikationsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Diese müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Zudem unterliegen Bewerbende einer internen Gebietsschutzprüfung. Diese stellt sicher, dass das Netz der GTÜClassic-Partner zum Markt passt.

Nutzerinnen und Nutzer des Systems GTÜ für klassische Fahrzeuge müssen einen Partnerschaftsvertrag mit GTÜ-Classic abschließen.

Die Qualifizierung zur GTÜ-Classic-Expertin bzw. zum GTÜ-Classic-Experten erfolgt durch eine zweitägige Fortbildung und eine abschließende Prüfung. Im Rahmen der Prüfung reichen die Bewerbenden drei Gutachten klassischer Fahrzeuge ein (davon zwei detaillierte Wertgutachten und ein Kurzgutachten), die vom GTÜ-Classic-Prüfungsausschuss bewertet werden.

Für Sachverständige, die bereits im Bereich klassischer Fahrzeuge tätig waren, kann der Qualifikationsprozess entsprechend der Vorerfahrungen angepasst werden.

Zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau der Qualifikation werden Seminare zur Fortbildung angeboten. Alle Sachverständigen müssen einen Fortbildungstag pro Jahr nachweisen (aktive Prüfingenieurinnen und - ingenieure können einen Fortbildungstag anrechnen lassen). Bei der Teilnahme an Seminaren anderer Anbieter muss vor dem Besuch der Veranstaltung eine Inhaltssystematik bei der GTÜ eingereicht werden, die dann den Umfang der Anerkennungsfähigkeit überprüft.