Prüfingenieur mit Werkstattkundin am Fahrzeug
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen sind hier außen vor, der GTÜ-Sachverständige listet Ihren Gesamtanspruch (Kfz.) gegenüber der Versicherung auf.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden, wie alle Umgebungskosten beziffert.
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Sie haben
Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen, wie nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeuges versichert sind.
Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies ist die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.
Für Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeuges, wie eine Leasingrückgabe, ermittelt der kompetente Sachverständige der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.
Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:
Folgende Besichtigungsfaktoren werden geprüft und dokumentiert:
Wir ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie zum Beispiel Unfallschäden, beschädigte oder fehlende Teile sowie notwendige Reparaturen und/oder Wertminderung aus Vorschäden. Je nach Auftragserteilung wird der Händlereinkaufs- und Verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungswert des vorgestellten Fahrzeuges bestimmt.
Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) benötigen Sie, wenn bei einem technischem Defekt an Bauteilen (Motorschaden) die Ursache ermittelt werden soll oder als Unfallursache ein technisches Versagen in Frage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer, wenn es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Geschädigten und der Werkstatt zur Klärung des Sachverhaltes kommt.
Der Sachverständige ermittelt den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihm zum Beispiel Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endoskop, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht, zur Verfügung.
Leasingfahrzeuge werden immer beliebter. Damit die Fahrzeugübergabe reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei einer Bewertung für Ihr Leasingfahrzeug.
Die Vorteile, die sich dabei für Sie ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug) und einem übersichtlichen und detaillierten Leasingbewertungsbericht. Dieser kann bei jedem Hersteller vorgelegt werden.