Prüfungen nach UVV

Prü­fun­gen nach den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (UVV)

Hebebühne

Unfallverhütungsvorschriften der GTÜ-Sachverständigen

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.

Die GTÜ-Sachverständigen unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partnerinnen und Partner auch bei den vielfältigsten Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit.


Vorteile mit der GTÜ

Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die GTÜ-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können die Werkstattinhaberin bzw. den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus resultierende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.


Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)
  • Leitern und Tritte
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen
  • Verdichter
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder ein konkretes Angebot erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Andreas Horn

Abteilung Arbeitssicherheit

FON 0711 97676-724

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