Die Technischen Dienste werden gemäß 2007/46/EG Anhang V entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs in eine oder mehrere der folgenden vier Tätigkeitskategorien eingestuft:
Die GTÜ ist in allen vier Kategorien benannt. Sie erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand. Das spart Ihnen Kosten und Zeit.
Wohnmobil am Steigungshügel · Foto: KDBusch/GTÜ
Die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes erstellen erforderliche Gutachten für:
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Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie dieses „Vollgutachten“ jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
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Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie Einzelabnahmen jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Wiegen des Fahrzeugs · Foto: KDBusch/GTÜ
Sie sind Hersteller oder Importeur von
Die GTÜ erstellt die notwendigen Gutachten und Dokumentationen für Sie, sodass Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Betrieb setzen können.
Sie sind z.B. Hersteller von
Für diese Abweichungen bei den rechtlichen Anforderungen gibt es ebenfalls feste Spielregeln, wie damit zu verfahren ist.
Das ist der Inhalt des § 70 StVZO. Hier werden Gutachten gefordert, die die Abweichungen definieren, die technische Eignung der Fahrzeuge absichern und Gegenmaßnahmen definieren, die eine möglichst gefahrlose Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglichen. Diese Gutachten sind im nächsten Schritt die Arbeitsgrundlage für die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, um die nötige Ausnahmegenehmigung zu erstellen.
Die GTÜ kann im Zusammenhang mit der Begutachtung nach § 13 EG-FGV am Einzelfahrzeug auch das erforderliche Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erstellen.
Sie sind Fahrzeughersteller und wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach nationalen, EG- oder ECE-Vorschriften?
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen dafür relevanten Themen, wie zum Beispiel:
Bremsenprüfung beim Wohnmobil · Foto: KDBusch/GTÜ
Bremsenprüfung beim Motorrad · Foto: KDBusch/GTÜ
Landini Traktor Zug
McCormick Traktor
Sie produzieren Einzelfahrzeuge in großer Stückzahl?
Vielleicht ist es für Sie interessant diese Fahrzeuge über eine nationale Kleinserie, eine EG-Kleinserie oder gar eine uneingeschränkte Typgenehmigung genehmigen zu lassen.
Jeder Hersteller, der erstmals eine Genehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (Genehmigungszeichen e1) beantragen möchte, muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das den Vorgaben des KBA genügt. Dieses Verfahren wird Anfangsbewertung genannt und kann durch die GTÜ als Technischer Dienst der Kategorie C durchgeführt werden.
Sie sind Tuner oder Hersteller von Fahrzeugteilen wie:
Die GTÜ erstellt Teilegutachten und/oder Teilegenehmigungen (ABE, EG-/ECE-Genehmigungen).
Hierbei arbeitet die GTÜ mit renommierten Prüflaboren und Hochschulen zusammen und kann dadurch deutschlandweit Teileprüfungen im näheren Umfeld durchführen.
Hersteller von Fahrzeugteilen müssen ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dies ist durch eine Verifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung mit Nachweis der genehmigungsrelevanten Anforderungen möglich. Gerne unterstützen wir Sie über unsere GTÜ Zertifizierungsstelle GmbH hierbei.
Merlo Ecologia
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (StVZO)?
Wir erstellen Ihnen das benötigte Gutachten und führen die erforderlichen Prüfungen durch, zum Beispiel gemäß § 22 StVZO für Teile, die eine technische Einheit bilden, welche im Genehmigungsverfahren selbstständig behandelt werden.
Die GTÜ unterstützt bei allen relevanten Themen von Anfang Bis Ende, so dass Ihre Kunden ihre Fahrzeuge mit verschiedensten Teilen aufrüsten können.
Merlo SFAM und Kipper
New Holland - Telehandler
Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs stellt neue Anforderungen und Herausforderungen an Fahrzeug- und Aufbauhersteller sowie Importeure.
Die GTÜ unterstützt und berät Sie bei der Homologation von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, insbesondere elektrische Kleinstfahrzeuge, von der kompletten Neuentwicklung bis hin zum nachträglichen oder zusätzlichen Einbau elektrischer Antriebssysteme.
Dazu bietet Ihnen die GTÜ:
Sie benötigen als ADR-Fahrzeugbauer oder ADR Spediteur eine Zulassungsbescheinigung?
Die GTÜ stellt Ihnen diese Bescheinigung aus.
Bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen können Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Unterschriftsberechtigten wenden.