Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen können.
Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.
Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.
Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte "Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.
Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der ausgeschilderten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Schadstoffplakette Ihr Fahrzeug erhält.
Einstufung in Schadstoffgruppen nach Emissionsschlüsselnummern · Grafik: GTÜ
PM = Partikelminderung, PMS = PM-System, PMK = PM-Klasse
Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:
Neuer/alter Fahrzeugschein · Grafik: GTÜ
Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Feld "zu 1".
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1.
Relevant sind die jeweils letzten beiden Ziffern.
Welche Feinstaubplakette Ihr Auto bekommen kann, erfahren Sie außerdem in unserer Online-Suche
Welche Feinstaubplakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie außerdem in unserer Online-Suche
Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie bei Ihrem GTÜ-Sachverständigen erhalten.
Bitte senden Sie uns das mit allen Daten ausgefüllte Bestellformular inkl. einer Kopie der Fahrzeugpapiere und den Nachweis über den eingebauten Dieselpartikelfilter per Fax, Post oder per E-Mail zu.
Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, welche Plakettenfarbe Ihr Fahrzeug bekommt. Sie erhalten dann die Feinstaubplakette und die Rechnung per Post zu einem Preis von 10,- € inkl. Porto, Versand und MwSt.
Sollten Sie keine Feinstaubplakette erhalten, informieren wir Sie entsprechend.
Bestellformular Schadstoffplaketten
Die Bestellung wird innerhalb einer Woche bearbeitet und versandfertig gemacht. Die Versanddauer der Plakette ins Ausland kann jedoch bis zu 2 Wochen betragen.
The Emissions sticker for foreign-registered cars you find here