Der bevorstehende Termin zur Hauptuntersuchnung (HU) macht vielen Auto- und Motorradfahrern Kopfzerbrechen: "Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch?" Vergessen Sie den Stress. Bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor.
Wenn Ihr Auto oder Motorrad die HU nicht besteht, müssen Sie erneut vorfahren. Besser, Sie schauen Ihr Kfz vor dem Termin einmal ganz genau an. Denn manche Mängel sind auch vom Laien mit bloßem Auge erkennbar, z. B. defekte Leuchten, blinde Spiegel oder eine beschädigte Frontscheibe.
Gehen Sie einfach die HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicher zu gehen, besuchen Sie eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.
Hier finden Sie das Kleingedruckte auf Ihrem HU-bericht der GTÜ: Infos zur Rückseite des HU-Berichts
Für eine gute Bodenhaftung sollten Sie aus Sicherheitsgründen Sommerreifen unter 2,0 Millimeter und Winterreifen unter 4,0 Millimeter Profil erneuern.
Legen Sie ein Stück Pappe unter die Aggregate, um einen Tropfölverlust zu erkennen. Ist der Motor ölverschmiert, wird dessen Reinigung empfohlen.
Ist das Lenkspiel größer als zwei bis drei Fingerbreiten, suchen Sie Ihre Werkstatt auf.
Prüftermin einhalten! Wer überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Des Weiteren müssen Fahrzeughalter seit dem 01.07.2012 bei einer Fristüberziehung von mehr als zwei Monaten für die vorgeschriebene vertiefte Untersuchung eine zusätzliche Prüfgebühr in Höhe von 20 % des HU-Entgelts entrichten. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt Ihnen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an. Die nach oben weisende Zahl zeigt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr.
Papiere nicht vergessen: Bringen Sie zur HU bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
Wurden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, werden zusätzlich die Änderungsabnahmen benötigt.
Verfügt Ihr Fahrzeug über eine Gasanlage für den Antrieb, ist im Rahmen der Hauptuntersuchung eine "Wiederkehrende Gasanlagenprüfung" durchzuführen. Für die Durchführung dieser Prüfung ist es erforderlich, dass der Gastank zu mindestens 50 % gefüllt ist! Eine von einer Fachwerkstatt durchgeführte Gassystemeinbauprüfung bzw. Gasanlagenprüfung kann anstelle der wiederkehrenden Gasanlagenprüfung anerkannt werden, wenn diese max. 12 Monate vor Fälligkeit der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer und Leuchten, sowie Rückstrahler und andere reflektierende Mittel sollten auf Funktion, Beschädigung und festen Sitz überprüft werden.