Foto: KDBusch/GTÜ
Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Sie handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure nach Ihren Wünschen flexibel, zuverlässig und pünktlich für die Sicherheit Ihrer Kunden im Straßenverkehr ein. Bieten Sie Ihren Kunden einen Mehrwert durch unseren kompetenten Service.
Über Preise und Konditionen informiert Sie Ihr GTÜ-Partner vor Ort Machen Sie heute noch einen Termin!
Übrigens: Lassen Sie Ihre Kunden durch unsere HU-Erinnerung an den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung erinnern.
Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.
Damit Ihre Kunden nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer ihres Fahrzeugs vorfinden, erklären Sie ihnen, was die Daten der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen bedeuten. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
Die Abfolge der Farben wiederholt sich nach sechs Jahren.
Achten Sie auf den Ablaufmonat der Prüfplakette. Überziehen kann doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und empfehlen Sie Ihren Kunden, sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges zu registrieren. Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Mit den Checklisten bereiten Ihre Kunden ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vor oder erhalten Infos zur Schadstoffplakette u.v.m.