Wir listen hier wichtige Informationen auf, die Sie als Betreiber bzw. Arbeitergeber von überwachungsbedürftigen Anlagen wissen sollten.
Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH wird als Zugelassene Überwachungsstelle gemäß den einzelnen Landesverordnungen verpflichtet, unterschiedliche Maßnahmen nach Prüfungen gemäß § 15 und § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu veranlassen. Die unten dargestellte Tabelle führt die wesentlichen Themen in Verbindung der Rechtsquelle auf. Im Wesentlichen sind folgende Themen für Sie wichtig zu wissen:
Das Anlagenkataster (AnKa) dient dazu die Prüffristverantwortung von Betreiber zu überwachen. Die Zugelassenen Überwachungsstellen stellen nach erfolgter § 15 und § 16 Prüfungen sämtliche Anlagen- und Standortangaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) über eine Datenschnittstelle zur Verfügung. https://www.anlagenkataster.de
Die untengenannte Tabelle verdeutlicht welche Länder an diesem Verfahren teilnehmen.
Bei der Prüfung werden ein Anlagenschlüssel (A-Key), der ein Anlagenleben lang bestehen bleibt und einen Prüfschlüssel (P-Key), welcher bei jeder Prüfung neu vergeben wird, erzeugt. Die Schlüssel sind auf den Prüfbescheinigungen der GTÜ oben rechts klar ersichtlich. Nicht jede Prüforganisation stellt diese Schlüssel, die für die nächste Prüfung relevant sind, auf Ihren Bescheinigungen zur Verfügung. Wichtig hierbei ist, wenn Sie die Zugelassene Überwachungsorganisation wechseln, diese Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
Die "Vorort" Aufsichtsbehörden der Länder (i.d.R. die Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutz) nutzen die Daten für Ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeit und kontaktieren bei Auffälligkeiten Betreiber und Arbeitgeber.
Des Weiteren entstehen weitere Verpflichtungen, welche aus den Verordnungen der Länder an die Zugelassene Überwachungsstellen die für Sie relevant sind. Wir sind verpflichtet behördliche Meldungen bei:
abzugeben. Welche Regelungen an Ihrem Standort gelten können Sie über die Tabelle und den Verordnungstext im Detail lesen.
Fragen über diesen Verordnungstexten beantworten gerne die zuständigen Dienststellen:
http://lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der-laender/
Als anerkannte Sachverständigenorganisation nach AwSV bestimmt das Umweltstatistikgesetz gemäß § 9 Absatz 4 eine statistische Erhebung und Weitergabe der prüfpflichtigen AwSV Anlagen an das Statistische Bundesamt.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html