Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Vor der Inbetriebnahme müssen diese ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und im Betrieb muss der ordnungsgemäße Zustand erhalten und überwacht werden.
Foto: Philipp Reinhard/GTÜ
Für in Betrieb befindliche Anlagen führen wir für Sie die wiederkehrenden Aufzugsprüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen) sowie die Prüfungen vor Inbetriebnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch. Ebenfalls können Anlagen, die den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes unterliegen, von uns nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft werden.
Hier können Sie sich einen ausfüllbaren Notfallplan für Ihre Aufzugsanlage herunterladen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Hier finden Sie den GTÜ-Sachverständigen in Ihrer Nähe