An­la­gen nach AwSV

Tankstelle

AwSV – Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen

Mit den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes kommen viele Aufgaben auf Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zu. Als Betreiberin bzw. Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Sie deren Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen lassen. Die GTÜ-Anlagensicherheit bietet Ihnen die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, die Fachbetriebsüberwachung sowie Beratung zu allen Fragen, die sich durch diese Anforderungen für Sie ergeben.


Prüfung von Heizöltanks

Als Besitzerin bzw. Besitzer eines Heizöltanks müssen Sie eine regelmäßige Überprüfung Ihres Tanks durchführen lassen. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt für private Heizöltankanlagen die Prüfung der Anlage durch Sachverständige vor der Inbetriebnahme, danach regelmäßig wiederkehrend alle fünf Jahre sowie nach der Stilllegung vor. In Wasserschutzgebieten ist diese Prüffrist für unterirdische Anlagen auf 2,5 Jahre verkürzt.


Fachbetriebe nach WHG

Folgende Fachbetriebe werden durch die laufende Überwachung gemäß § 62 AwSV durch die GTÜ Anlagensicherheit GmbH betreut.

Übersicht der Fachbetriebe nach WHG