GTÜ-
Partnersuche

Technischer Dienst

Umbau zum Wohnmobil

Camping

Voraussetzungen an ein Wohnmobil

Campingurlaube werden immer beliebter und der Markt für Wohn­mobile ist nahezu leergefegt. Warum also nicht das vorhandene Fahrzeug zum Wohnmobil umbauen?

Tipps für den Umbau zum Wohnmobil

Raumplanung

Überlegen Sie sich, wie Sie den verfügbaren Raum im Wohnmobil am besten nutzen können, um Komfort und Funktionalität im Wohnbereich zu maximieren.

Stromversorgung

Planen Sie im Wohnmobil die Installation einer zuverlässigen Stromversorgung für elektrische Geräte und die Beleuchtung im Wohnmobil ein.

Wasser- und Abwassersysteme

Falls gewünscht, sollten Sie auch die Integration von Wasser- und Abwasser­systemen in Betracht ziehen.

Gewichtsverteilung

Achten Sie darauf, dass das zusätz­liche Gewicht des Wohnmobil­umbaus gleichmäßig und sicher auf dem Fahr­zeug verteilt ist, um die Stabilität und das sichere Fahr­verhalten zu gewährleisten.

Sicherheitsvorkehrungen

Integrieren Sie beim Umbau Sicher­heits­vorkehrungen wie beispielsweise sichere Befestigungs­punkte für Gegenstände im Fahrzeug und gegebenenfalls eine Gas­warn­einrichtung, falls Ihr Wohnmobil mit einer Gasanlage ausgestattet ist.

Fahrzeugversicherung

Informieren Sie Ihre Versicherung über den Umbau zum Wohnmobil. Klären Sie, ob eine Anpassung oder spezielle Versicherung nötig ist, um das umgebaute Fahrzeug ange­messen abzusichern.

Wann müssen Sie die Um­schreibung zum Wohnmobil vornehmen?

Die oben genannten Umbauten führen zu einer Änderung der Fahr­zeug­art und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sie benötigen daher eine Einzel­betriebs­erlaubnis nach § 21 StVZO.

Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis für Ihr um­gebautes Wohnmobil erteilen kann, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO. Unsere qualifiziert ausgebildeten Unterschrifts­berechtigten des Technischen Dienstes erstellen dieses Gutachten gerne für Sie.


Welche Anforderungen müssen für die Umschreibung zum Wohnmobil erfüllt sein?

Damit Ihr Wohnmobil auch als solches anerkannt wird, muss Ihr Fahrzeug mindestens die folgende Ausrüstung umfassen

  • Tisch und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten (diese können u. U. auch als Sitze dienen),
  • fest (dauerhaft) eingebaute Kochmöglichkeit,
  • Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände.

Die Wohnmobilausstattung ist fest im Fahrzeug anzubringen, der Tisch darf jedoch leicht entfernbar sein. Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder bei aus­wechsel­baren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist in diesen Fällen nicht möglich.

Grundsätzlich dient der „Wohnteil“ des Fahrzeugs zu Wohnzwecken. Sind dort Sitzplätze vorhanden, die auch während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen diese alle Voraussetzungen hinsichtlich Sitz- und Gurtverankerungen erfüllen.

Am besten lassen Sie sich im Vorfeld des Umbaus zum Wohnmobil von einer GTÜ-Partnerin bzw. einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe beraten.