GTÜ-
Partnersuche

Unsere Gesellschafter

Die drei Gesellschafter der GTÜ

Die GTÜ wird von drei Gesellschaftern getragen.

ags-Logo

AGS

Die heutige AGS wurde 1980 als AGS-DAT „Arbeitsgemeinschaft der DAT-Vertragspartner e. V.“ ge­gründet. Seit 2001 vertritt sie unter dem Namen AGS (Arbeits­gemein­schaft der Kfz-Sachverständigen e. V.) die Interessen ihrer knapp 600 Mitglieder.

Zweck des Vereins ist die Organisa­tion des Erfahrungs­austauschs unter den Mitgliedern und deren Interessen­vertretung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ursprünglich waren die AGS-Mitglieder nur in den privat­wirtschaftlichen Bereichen der Kfz-Schätzung und Schaden­begutachtung tätig.

Mit der GTÜ ist es den AGS-Mitgliedern gelungen, auch im amtlichen Bereich aktiv zu werden. Die Prüftätigkeit nach Anlage VIIIb StVZO wurde in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet.

www.ags-ev.de

BVS-KSV-Logo

BVS-Kfz-Sachverständigen-Verein e. V.

Der BVS-KSV wurde 1989 gegründet. Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder bei der Organisation von Fahrzeuguntersuchungen für selbstständige und hauptberuflich tätige Kraftfahrzeugsachverständige und die Treuhandaufgaben für den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sach­verständiger (BVS) e. V. wahr. Der BVS hat sich zum Ziel gesetzt, den Berufsstand der/des öffentlich bestellten und vereidigten oder vergleichbar qualifizierten Sach­verständigen in der Öffentlichkeit zu vertreten und dessen Interessen wahrzunehmen.

Die Mitglieder des BVS-Kraft­fahrzeug­sachverständigen-Vereins sind Expertinnen und Experten auf den Gebieten Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen sowie Straßen­verkehrs­unfälle und Unfall­rekonstruktionen.

Zum Fachgebiet Kraftfahrzeug­schäden und -bewertungen gehören unter anderem die Feststellung von Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfall- oder Betriebsschaden sowie die Ermittlung der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls und der Wertminderung.

Darüber hinaus sind die Sach­verständigen ausgewiesene Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Fahrzeugwerten – egal ob Wiederbeschaffungswert, Händlereinkaufswert oder Restwert von Fahrzeugen und ganz gleich, ob es sich um Pkw, Lkw, Sonder­fahrzeuge oder Zweiräder, Young- oder Oldtimer handelt. Auch beurteilen sie Fahrzeugmängel nach Kauf oder Verkauf und ermitteln Ursachen für Aggregatschäden wie z. B. Motor- oder Getriebeschäden.

www.bvs-ev.de

BVSK-Logo

BVSK

Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraft­fahrzeug­wesen) e. V. ist der größte Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland mit ca. 800 Mitgliedern.

Zweck des Verbands ist die Ver­tretung der fachlichen, wirt­schaft­lichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder.

Primäres Ziel des BVSK ist die gesetzliche Durchsetzung und Etablierung des vom Verband entwickelten Berufsbildes für Kfz-Sachverständige. Das macht die Ausübung des Berufes von der Erfüllung bestimmter Mindest­kriterien (Ingenieurstudium/Kfz-Meisterin bzw. -Meister) abhängig. Die Zugehörigkeit einer bzw. eines Kfz-Sachverständigen zum BVSK bietet durch die Erfüllung der Verbandsrichtlinien Verbrauchern, Versicherungen und Rechts­anwältinnen bzw. -anwälten die Sicherheit, dass die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für die Ausübung des Sachverständigen­berufes vorliegen.

Darüber hinaus bietet der BVSK Kfz-Sachverständigen, Anwältinnen und Anwälten, Versicherern und Repara­tur­betrieben umfassende Informationen rund um das Fahrzeug.

www.bvsk.de