Zweirad-Winterreifen: Das ist möglich bei Eis und Schnee
Fürs Auto sind Winterreifen selbstverständlich. Doch wie sieht es aus bei Motorrad, Motorroller, Fahrrad und Pedelec? Für diese Zweiräder gibt es ebenfalls Reifen, die speziell für niedrige Temperaturen und winterliche Fahrbahnbedingungen ausgelegt sind. Allerdings gelten andere Regeln als beim Pkw. Ein Überblick der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
Motorräder: keine Winterreifenpflicht, aber besondere Regeln
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen vor. Einspurige Kraftfahrzeuge wie etwa Motorräder und Motorroller sind von der situativen Pflicht zwar ausgenommen, ernst nehmen sollte man winterliche Straßenverhältnisse mit ihnen trotzdem. Denn jedes Zweirad reagiert empfindlich auf Glätte. Verliert ein Reifen seine Seitenführung, kann das gesamte Fahrzeug sehr schnell instabil werden und kippen. Deshalb sollten Fahrten bei Schnee und Eis kritisch abgewogen werden.
Konkrete Pflichten für Zweiradfahrer
Wer dennoch mit einem einspurigen Kraftfahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, muss zusätzliche StVO-Vorgaben beachten: Vor Fahrtantritt ist zu prüfen, ob die Fahrt tatsächlich erforderlich ist und das Ziel nicht mit einem anderen Verkehrsmittel erreicht werden kann. Zudem beträgt die Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 50 km/h, sofern die Straßen- oder Sichtverhältnisse nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit erfordern. Der Sicherheitsabstand muss mindestens der Hälfte des Tachowerts in Metern entsprechen.
Winterreifen können für mehr Haftung sorgen
Für Motorräder und Motorroller bietet der Fachhandel spezielle Reifen für winterliche Bedingungen an. Wichtig ist vor allem die Gummimischung: Kälteoptimierte Mischungen bleiben auch bei niedrigen Temperaturen elastisch und können bei Nässe, Schneematsch und lockerem Schnee Vorteile bieten. Da Motorräder und Motorroller von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind, benötigen solche Reifen kein „Alpine“-Symbol. Relevant bleiben aber die Vorgaben der Fahrzeug- beziehungsweise Betriebserlaubnis sowie die Anforderungen an Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit.
Fahrrad und Pedelec: Spikes können auf Eis zusätzlichen Halt bringen
Auch für Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h gilt keine Winterreifenpflicht, und für sie gibt es ebenfalls kälteoptimierte Reifen. Zudem sind für sie Spikereifen eine interessante Option. Kleine Metallstifte in der Lauffläche greifen können insbesondere auf Eis und festgefahrenem Schnee die Seitenführung verbessern. Auch beim Bremsen und in Kurven können sie zusätzlichen Halt bieten. Solche Spikereifen sind an Fahrrädern und Pedelecs bis 25 km/h in Deutschland zulässig. Anders sieht es bei schnellen S-Pedelecs bis 45 km/h aus: Sie gelten als Kleinkraftrad. Deshalb können handelsübliche Fahrrad-Spikereifen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Entscheidend ist, ob die Bereifung für das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist.
Gute Reifen sind nur ein Teil der Sicherheit
Die passende Bereifung kann im Winter helfen – sie ersetzt aber keine vorsichtige und angepasste Fahrweise. Ebenso wichtig sind ein technisch einwandfreies Zweirad, funktionierende Bremsen und eine gute Beleuchtung. Kleidung in Leuchtfarben und Reflektoren können zudem dazu beitragen, früher von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Mit diesem Zusammenspiel lässt sich auch in den kalten Monaten ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten.