Neue Regeln für die Urlaubsfahrt
„Ich packe meinen Koffer und packe ein …“ – dieses schöne Spiel geht vor den Sommerferien wieder los. Wer mit dem Auto in ein Ferienland fährt, muss nicht allein an Wanderschuhe oder Luftmatratze denken. Je nach Ziel braucht man auch Autobahnvignette, Einreisegenehmigung, Warnwesten für alle Passagiere und mehr. Hier sollte man genau hinschauen. Denn die entsprechenden Regeln ändern sich immer wieder. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH nennt vier aktuelle Beispiele.
Your ETA, please!
Seit 2025 ist für Reisen nach Großbritannien die digitale Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) in Verbindung mit einem elektronischen Reisepass vorgeschrieben – eine Folge des Brexits. Die Genehmigung ist auf der Insel so wichtig wie der Linksverkehr. Im Sommer 2026 werde sie besonders streng kontrolliert, heißt es aus London – also die ETA rechtzeitig vor der Reise beantragen. Das geschieht am besten über eine Smartphone-App oder auf der Webseite der britischen Regierung (www.gov.uk/eta). Die Genehmigung kostet 20 Pfund (23 Euro) und gilt sechs Monate lang für touristische Aufenthalte.
Geld zurück bei Baustellenstau?
Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Wer wegen einer Autobahnbaustelle lange im Stau steht, bekommt einen Teil der gezahlten Maut erstattet. Genau das plant Italien – jedoch vorerst nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig ausländische Fahrzeughalter ebenfalls profitieren, ist noch offen. Ach ja, bei Unfall oder anderen Gründen für den Stau gibt es kein Geld zurück.
Pfiat di, Pickerl!
Eine alte Bekannte der Urlaubsreisen nach Süden nimmt Abschied: Ab kommendem Jahr vergibt der österreichische Autobahnbetreiber Asfinag die Vignette nur noch digital. Das klassische, von hinten auf die Windschutzscheibe geklebte „Pickerl“ hat dann ausgedient. Wichtig für Urlaubsreisende ist die aktuelle Warnung vor unseriösen oder ganz gefälschten Webseiten, die Vignetten anbieten. Sicherer ist der direkte Kauf über die Asfinag (https://shop.asfinag.at) oder über bekannte Mautportale wie jenes des ADAC (https://www.adac.de/fahrzeugwelt/maut-vignette/).
Mit Blinklicht und GPS
In Spanien ist seit Januar 2026 die Absicherung von Pannen und Unfällen mit dem vernetzten „V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Es ersetzt das klassische Warndreieck – zunächst nur bei Fahrzeugen mit spanischer Zulassung. Wer in Spanien einen Mietwagen bucht, sollte also darauf achten, dass das V16-Licht an Bord ist. Wird es eingeschaltet, sendet es neben dem Lichtsignal anonymisiert auch den GPS-Standort von Panne oder Unfall an die Verkehrsbehörde.
Hilfreiche Liste
Viele neue Regelungen kommen für die Urlaubsfahrt in verschiedenen Ländern zusammen. Die GTÜ rät daher zu einer stets aktuellen Check- und Packliste. Darauf stehen nicht nur neue Vorschriften und Änderungen, sondern auch viele Klassiker: Zum Beispiel (je nach Land) Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen, Warntafeln für über das Heck hinausragende Ladung und Feuerlöscher. Und je weiter weg es geht, lohnt auch die Prüfung von Impfstatus oder (beim E-Auto) die Verfügbarkeit von Ladestationen.