Sicher kochen im Camper: Stets auf die Gasprüfung und eine gute Lüftung achten

  • Kochen im Wohnmobil und Wohnwagen nur im sicheren Stand
  • Gasprüfung für fest eingebaute Flüssiggasanlagen ist alle zwei Jahre Pflicht
  • Lüftung, Brandschutz und Ordnung im Küchenbereich senken Risiken

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Stuttgart. In vielen Wohnmobilen und Wohnwagen gehört die kleine Küche zur gern genutzten Ausrüstung. Der Kaffee am Morgen, ein schnelles, warmes Mittagessen oder das schmackhaft zubereitete Abendessen auf dem Stellplatz: Das ist Alltag im Freizeitfahrzeug. Doch Vorsicht, im engen Innenraum treffen offene Flammen, Gas, heiße Flüssigkeiten, brennbare Materialien und begrenzte Lüftung aufeinander. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH nennt deshalb einfache Sicherheitsregeln.

Grundsätzlich gilt: Gekocht wird nur, wenn das Fahrzeug sicher steht. In Fahrt ist es kein Umfeld für offene Flammen, heiße Töpfe oder Pfannen. Vor dem Kochen Handbremse und den sicheren Stand kontrollieren, lose Gegenstände aus dem Kochbereich entfernen sowie Fenster oder Dachluke öffnen. Töpfe und Pfannen stehen möglichst stabil auf dem Herd, Stiele zeigen nach innen. Kleine Kinder und Haustiere sollten sich nicht unmittelbar an der Kochstelle aufhalten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Flüssiggasanlage. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für fest eingebaute Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung erledigen die GTÜ-Partner gern: Sie ist nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 alle zwei Jahre erforderlich. 

Geprüft wird die fest verbaute Anlage mit Gasflasche, Regler, Leitungen, Absperrhähnen und angeschlossenen Geräten wie Kocher, Heizung, Boiler oder Absorberkühlschrank. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher unterliegen keiner Prüfpflicht. Sie müssen dennoch sicher und nach Herstellerangaben betrieben werden.

Zur Reisevorbereitung gehört daher ein Blick auf Prüfplakette, Gasprüfheft oder Prüfprotokoll. Die Prüfung muss außerdem nach prüfpflichtigen Änderungen oder Instandsetzungen erfolgen. Wer ohne gültige Gasplakette unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und beeinträchtigt zudem die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.

Vor dem Anzünden des Gasherds ist ein kurzer Check sinnvoll. Der Gasflaschenkasten muss belüftet sein und darf nicht als zusätzlicher Stauraum für Zündquellen, kleine Elektrogeräte oder lose Gegenstände genutzt werden. Die Gasflasche soll aufrecht stehen und muss gesichert sein. Regler und Schläuche müssen zur Anlage passen und dürfen keine sichtbaren Beschädigungen wie Risse, Quetschungen oder Versprödungen aufweisen. Absperrhähne sollten klar zugeordnet sein, damit Herd, Kühlschrank, Heizung oder Boiler einzeln geschlossen werden können.

Auch der Blick auf die Flamme liefert Hinweise auf den Anlagenzustand. Sie sollte ruhig und blau brennen. Eine gelbe, rußende oder flackernde Flamme kann auf Sauerstoffmangel, Verschmutzungen oder eine unvollständige Verbrennung hinweisen. In diesem Fall gilt: Gerät ausschalten, Gaszufuhr schließen, lüften und die Anlage prüfen lassen. Bei Gasgeruch dürfen keine elektrischen Schalter betätigt und keine Flammen entzündet werden. Stattdessen ist die Gaszufuhr sofort zu schließen, und alle Personen sollten das Fahrzeug rasch verlassen. Fenster oder Türen öffnen, damit das fehlgeleitete Gas abziehen kann.

Lüften ist beim Kochen mit Gas ohnehin unverzichtbar. Die Verbrennung verbraucht Sauerstoff, und so kann bei ungünstigen Bedingungen Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Dieses Gas ist farb- und geruchlos und kann lebensgefährlich sein. Ein Gasherd darf deshalb niemals als Heizung verwendet werden – auch nicht für kurze Zeit. Sinnvoll sind ein CO-Melder im Wohnbereich sowie ein Rauchwarnmelder. Feuerlöschspray oder Löschdecke sollten in Reichweite platziert sein.

Treten während des Kochens Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, ungewöhnliche Müdigkeit oder Benommenheit auf: Ebenfalls sofort alle Geräte ausschalten, die Gaszufuhr schließen, lüften und das Fahrzeug umgehend verlassen.

Brandschutz beginnt bereits bei der Ordnung rund um die Kochstelle. Vorhänge, Küchenpapierrollen, Topflappen, Ölflaschen, Kleidung oder Gewürzregale gehören nicht in die Nähe offener Flammen. Beim Braten mit Fett oder Öl bleibt die Pfanne stets im Blick. Ein Fettbrand darf niemals mit Wasser gelöscht werden. Sicherer sind ein passender Deckel, eine Löschdecke oder ein geeignetes Löschmittel.

Ist die Küche vor dem Losfahren reisetauglich? Brenner aus, Absperrhahn zu, Herdabdeckung schließen, aber erst nach dem Abkühlen. Töpfe und Pfannen müssen sicher verstaut sein. Generell gilt: Ungesicherte Gegenstände können bei Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen zu gefährlichen Geschossen werden.

Wer lieber draußen kocht, reduziert Feuchtigkeit, Gerüche und Hitze im Fahrzeug. Dabei gelten ebenfalls Sicherheitsregeln. Mobile Kocher und Grills sollten auf einer ebenen, stabilen und hitzefesten Unterlage stehen, mit Abstand zu Markise, Zeltwand, trockenem Gras und Fahrzeug. Holzkohlegrills gehören niemals in geschlossene Räume oder Vorzelte. Gaskartuschen dürfen nicht überhitzen, daher nicht in die Sonne oder unmittelbar neben den Brenner stellen.

Elektrische Kochgeräte sind eine Alternative zur offenen Gasflamme, frei von allen Risiken sind sie jedoch nicht. Induktionsplatte, Wasserkocher, Kaffeemaschine oder Airfryer benötigen viel Leistung. Auf Campingplätzen sind Stromanschlüsse häufig begrenzt. Mehrfachsteckdosenketten, billige Verlängerungen oder aufgewickelte Kabeltrommeln können unter Last überhitzen. Auch hier gilt: Nur geeignete Ausstattung verwenden und die elektrische Anlage nicht überlasten.

Ob Gasflamme oder Elektrogerät: Sichere Technik, Aufmerksamkeit und regelmäßige Prüfung sind die Grundlage für entspanntes Reisen. Die GTÜ empfiehlt, die Gasprüfung parallel zur Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erledigen zu lassen. Das spart Zeit, und Campingküche, Reisekomfort und Sicherheit im Straßenverkehr bleiben im Einklang.

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Frank Reichert
Leiter Unternehmenskommunikation
0711 / 97676620
frank.reichert@gtue.de