Neue Regeln in Urlaubsländern: GTÜ-Tipps von der ETA in England bis zum Warnblinklicht in Spanien

  • Für eine sichere Urlaubsfahrt mit dem Auto ins Ausland
  • Die gründliche Information über aktuelle Regelungen ist sinnvoll
  • Eine Check- und Packliste hilft bei der Vorbereitung

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Stuttgart. Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst in diesen Tagen. Sind Koffer und Bordverpflegung gepackt und ist das Auto gecheckt, kann die Reise starten. Vorher sollte man sich mit den Vorschriften für den Straßenverkehr im Urlaubsland und in Transitländern vertraut machen, betont die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Das gilt vor allem für Neuerungen rund um Maut, Einreisebedingungen und Absicherung des Fahrzeugs bei Panne oder Unfall. Es ist wichtig, aktuell informiert zu sein – sonst kann es teuer werden. Die Prüforganisation GTÜ nennt vier Beispiele.

Großbritannien: Die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) ist als Folge des Brexits schon seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese Genehmigung haben. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20 Pfund Sterling – rund 23 Euro.

Italien: Ab 1. Juni 2026 soll man einen Teil der Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt wird die Erstattung über ein App. Zu Beginn gilt die Regelung aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch entschieden werden.

Österreich: Das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe steht vor seinem Abschied. Ab kommendem Jahr wird die österreichische Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent, denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den Autobahnbetreiber Asfinag  oder vertrauenswürdige deutsche Anbieter wie das Mautportal des ADAC , rät die GTÜ.

Spanien: Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes „V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Wer im Urlaub einen spanischen Leihwagen fährt, sollte also kontrollieren, dass dieses Blinklicht an Bord ist und sich mit der Bedienung vertraut machen. Wer mit dem eigenen Wagen nach Spanien fährt, darf weiterhin das Warndreieck benutzen. Dieses muss in einem in Deutschland zugelassenen Pkw ohnehin an Bord sein und sichert in der Bundesrepublik auch Pannen oder Unfälle ab. V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und schlechtem Wetter besser zu erkennen als das Warndreieck. Außerdem senden sie beim Einschalten automatisch ein anonymisiertes GPS-Signal des Pannen- oder Unfallorts aus.

Checkliste: Aktuelle Regelungen für die Ferienfahrt ins Ausland sind wichtig. Hinzu kommen bereits bestehende Vorschriften für die Urlaubsländer. Das reicht von vorgeschriebenen Warnwesten für sämtliche Insassen (unter anderem Frankreich, Italien, Kroatien und Spanien) über Feuerlöscher (zum Beispiel in Bulgarien, Litauen und Rumänien) bis zur Warntafel für über das Heck hinausragendes Gepäck wie Fahrradträger (Italien, Portugal, Spanien – auf die unterschiedliche Schraffierung achten). Die GTÜ rät: Am besten rechtzeitig vor dem Urlaub eine Check- und Packliste fürs Ferienland und eventuelle Transitländer erstellen. Das macht den Start in die schönste Zeit des Jahres entspannter – und sicherer.

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Frank Reichert
Leiter Unternehmenskommunikation
0711 / 97676620
frank.reichert@gtue.de