- Jede zweite Forderung nach Mietminderung aufgrund von Schimmelpilz ist unberechtigt
- Schimmelpilz verursacht jährlich einen Schaden von etwa 5 Mrd. Euro
- Je besser der Wärmeschutz eines Gebäudes, desto geringer das Risiko von Schimmelpilzbildung
Stuttgart, 18. Dezember 2009. Eine Erhebung unter öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen unter Leitung des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik ergab, dass bei neuen wärmegedämmten Gebäuden ein ungeeignetes Lüftungsverhalten der Mieter bzw. das Fehlen einer Lüftungsanlage für ein Drittel der Schimmelpilzschäden verantwortlich ist. Als weitere Ursachen wurden mangelhafter Wärmeschutz, Abdichtungs- und Installationsmängel, Baufeuchte sowie Probleme bei den Sanitärfugen ermittelt. Schimmelpilze treten somit auch in gut wärmegedämmten Wohnungen auf, allerdings in geringerem Umfang.
Mietminderungsklagen müssen genau geprüft werden
„Jede zweite Forderung nach Mietminderung wegen Schimmel ist nicht gerechtfertigt“, sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. „Die öffentlich bestellten Bausachverständigen, mit denen wir im Rahmen unserer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung zusammenarbeiten, stellen bei der gerichtlichen Beweissicherung im Zusammenhang mit Mietminderungsklagen in fast 50 Prozent der Fälle Nutzerfehlverhalten als Ursache für die Schimmelpilzbildung fest. Insofern stehen auch die Mieter in der Pflicht, ihre Wohnung sorgsam zu nutzen.“
Beim Kochen, Waschen und Duschen wird eine hohe Luftfeuchtigkeit erzeugt. Wird diese nicht durch regelmäßiges Lüften verringert und liegen zugleich niedrige Temperaturen am Außenwandbereich vor, da die Wohnung tagsüber nicht beheizt wird, so kann sich Kondenswasser bilden – die ideale Grundlage für Schimmelpilze. Allgemein gilt: Je besser der Wärmeschutz eine Immobilie ist, desto höher ist die Temperatur auf den Bauteiloberflächen und desto seltener tritt Schimmelpilz auf. Schimmelpilz verursacht jährlich einen Schaden von etwa fünf Mrd. Euro.
Eine Studie unter der Federführung des Universitätsklinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die bei 22 Prozent der rund 5.500 untersuchten Wohnungen im gesamten Bundesgebiet das Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmelschäden ermittelte, kam zu einem ähnlichen Ergebnis wie die befragten Sachverständigen. Laut der Untersuchung ist eine wesentliche Ursache eine unzureichende bzw. bereits eine durchschnittliche Fensterlüftung. Weitere Einflussparameter für Feuchteschäden sind bauliche Mängel und Haustierhaltung, aber auch sozioökonomische Variablen. Ist die Wohnung kein Eigentum und der Zimmer-Kopf-Index niedrig, so steigt das Risiko für einen Feuchteschaden. Die Studie wies darüber hinaus nach, dass Bewohner von Wohnungen mit Feuchteschäden und Schimmelpilz ein signifikant höheres Risiko haben, an Asthma, Allergien und sonstigen Atemwegsbeschwerden zu erkranken.
„Schimmelpilz sollte aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesundheit sofort beseitigt werden. Eine sachgerechte Sanierung durch einen Bausachverständigen erfordert fundierte Expertise und muss die Behebung der Schadensquelle inkludieren“, so de Biasi. „Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sollte auch bei der Verbesserung des Wärmeschutzes eines Gebäudes konsultiert werden. Denn bei fehlerhafter Umsetzung entsteht ein attraktiver Nährboden für Feuchteschäden.“
GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung mbH:
Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland. Die GTÜ, dahinter steht der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), bietet Sachverständigenleistungen in den Bereichen Baubegleitung, Energieberatung, Qualitätsmanagement, Anlagensicherheit und Fahrzeuguntersuchungen an. Im Rahmen der Baudienstleistungen umfasst das Kompetenzfeld der GTÜ die Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ), die Erstellung von Energieausweisen, Schadensgutachten sowie Bauabnahmen und Baubegutachtungen sowie einen technischen Immobiliencheck. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die Sachverständigenorganisation GTÜ verfügt über ein flächendeckendes, bundesweites Netz von Vertragspartnern.
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Herr Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, steht gerne für ein persönliches Redaktionsgespräch bereit.
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