Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen zur Betriebssicherheitsverordnung in Kraft
Stuttgart – Zwei Jahre nach der Liberalisierung des Prüfmarktes für überwachungsbedürftige Anlagen treten zum Jahreswechsel weitere Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die ab 29. Dezember 2009 geltenden Neuerungen stärken weiter die Verantwortung der Betreiber für einen sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Die GTÜ informiert über zwei der wichtigsten Änderungen:
Nach der Inbetriebnahme einer überwachungsbedürftigen Anlage sind Betreiber jetzt verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten die Prüffristen der Anlage und der Anlagenteile auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Soweit die Prüfungen von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie der GTÜ vorzunehmen sind, sind die ermittelten Fristen noch von einer ZÜS zu überprüfen. Eine Meldung der Prüffristen an die zuständige Behörde durch den Betreiber ist nicht mehr erforderlich.
Mit der geänderten BetrSichV können Betreiber die Prüftermine etwas flexibler gestalten. Die Frist für die nächste Prüfung beginnt jetzt mit dem Fälligkeitsmonat und -jahr der letzten Prüfung. Bisher war das genaue Datum der Erstprüfung Stichtag für alle wiederkehrenden Prüfungen. Der Verordnungsgeber hat im Prinzip „Prüfkorridore“ von 3 bis zu maximal 5 Monaten um den Fälligkeitsmonat herum geschaffen, in denen die Prüfungen als „fristgemäß“ durchgeführt werden können, ohne dass sich Auswirkungen auf künftige Fälligkeiten ergeben. Betreiber haben so die Möglichkeit, die Prüftermine mehrerer überwachungsbedürftiger Anlagen zu bündeln. Das spart Aufwand und Kosten.
Wiederkehrende Prüfungen können demnach auch vorgezogen werden. Hier kann es allerdings Auswirkungen auf künftige Fälligkeiten geben. Die Prüffrist beginnt in diesen Fällen mit dem Monat, in dem die Prüfung durchgeführt wurde. Für Anlagen mit einer Prüffrist von mehr als zwei Jahren gilt dies allerdings nur, wenn die Prüfung um mehr als zwei Monate vorgezogen wird.
Alle am 29. Dezember 2009 in Kraft tretenden Änderungen der BetrSichV sind zu finden in der „Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ vom 18. Dezember 2008, in Artikel 8 Nr. 1, 2 und 7 (BGBl 2008 Teil I S. 62 vom 23. Dezember 2008).
Kontakt:
Joachim Trommler
Leiter GTÜ-Anlagensicherheit
Fon: 0711 97676740
E-Mail: joachim.trommler@gtue.de oder anlagensicherheit@gtue.de
Stuttgart, den 27. November 2009
2.522 Zeichen Lauftext
Bei Abdruck Belegexemplar an die GTÜ erbeten.
Für weitere Informationen:
GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart

|
 |
Ihr Ansprechpartner:
Hans-Jürgen Götz
Fon: 0711 97676-620
Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz@gtue.de
Web: www.gtue.de
|
|