Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind voraussichtlich Millionen Fahrzeuge betroffen.
Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen immer dann befahren, wenn Sie mindestens die ausgeschilderte Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe tragen.
Welche "Feinstaubplakette" braucht mein Auto?
Viele Autofahrer sind verunsichert, ob sie zukünftig diese Umweltzonen überhaupt noch befahren dürfen. Die GTÜ schafft jetzt eindeutig Klarheit mit einem kostenlosen Informationsservice im Internet. Jede Autofahrerin und jeder Autofahrer kann nun unter http://feinstaub.gtue.de ganz einfach feststellen, welche Schadstoffplakette - im Volksmund auch als so genannte "Feinstaubplakette" bekannt - seinem Fahrzeug zugeteilt werden kann.
Für Sonderfälle können Autofahrer zusätzlich den ebenfalls kostenlosen persönlichen Informationsservice der GTÜ-Partner vor Ort in Anspruch nehmen.
Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv
Das Ausweisen von Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden. Sie gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen werden.
Ein niedrigerer Steuersatz und ein höherer Wiederverkaufswert sind dann handfeste Vorteile für den Fahrzeughalter.
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub vermindern
Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem dessen besonders kleine Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann. Wissenschaftler warnen deshalb schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs.
Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.
Die gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikel gefährden insbesondere Kinder und ältere Menschen.
Deshalb hat die Bundesregierung die aktuellen Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.
Wo gibt es die amtlichen "Schadstoffplaketten"?
Über den Erwerb einer Schadstoffplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden, sie ist nicht obligatorisch. Die angebrachte Schadstoffplakette garantiert aber die freie Fahrt des sauberen Autos in den ausgewiesenen Umweltzonen. Die amtlichen "Schadstoffplaketten" können Sie bei Ihrem GTÜ-Sachverständigen erhalten - er berät Sie gern.
Bitte Belegexemplar an:
GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart

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Ihr Ansprechpartner:
Fr.-Georg Väth
Fon: 0711 97676-620
Fax: 0711 97676-609
E-Mail: vaeth@gtue.de
Internet: www.gtue.de
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