Hilfestellung für Eigentümer und Betreiber zum Erhalt der Bausubstanz durch Sachverständige der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
Informationen zur Gebäudesicherheit: Ein Bauwerk/Gebäude geht nach der Abnahme in den Verantwortungsbereich des Eigentümers über. Eigentümer und Betreiber von Bauwerken/Gebäuden mit Publikumsverkehr haben eine besonders weitgreifende Verantwortung und Haftungsrisiken!
Besonders gefährdet sind "Sonderbauten": Sporthallen, Schwimmbäder, Saalbauten, Stadthallen, Bürgerzentren, Tribünenkonstruktionen von Sportstadien, Überdachungen von Bahnhöfen, Wartehallen, Fluggasthallen, Wartungshallen, Messe- und Ausstellungshallen, Einkaufszentren, Supermärkte, Fabrikhallen, Werkstätten, Lagerhallen, Kundendienstzentren.
Fragen zum Gebäudezustand, die Sie sich als Eigentümer oder Betreiber regelmäßig stellen sollten:
- Ist das Bauwerk/Gebäude auf Grund seiner Konstruktion bei nicht funktionsfähiger Verwahrung (Schutz gegen Witterungseinflüsse)gefährdet?
- Gibt es sichtbare Schäden?
- Werden verdeckte Schäden vermutet?
- Ist die Einsicht zu tragenden Bauteilen durch Verkleidungen verdeckt?
- Muss die Tragkonstruktion oder Teile davon zur Besichtigung freigelegt werden?
- Ist auf Grund des Ergebnisses der Baubegutachtung eine rechnerische Nachbetrachtung ("Statik") für bestimmte Bauteile erforderlich?
Falls Sie eine dieser Fragen mit "ja" beantworten müssen, wenden Sie sich bitte an:
GTÜ-Baudienstleistungen, Stuttgart Dipl.-Ing. Andreas Heine Fon: 0711 97676-600 Fax: 0711 97676-609 E-Mail: andreas.heine@gtue.de
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