Aus datenschutzrechtlichen Gründen gilt für die Erstellung von Zweitschriften von Untersuchungsberichten folgendes:
  • Untersuchungsberichte dürfen nicht per FAX oder E-MAIL an den Fahrzeughalter verschickt werden
  • Detailinformationen von Untersuchungsberichten wie Kilometerstand, Mängel, etc. dürfen nicht herausgegeben werden
  • Es dürfen nur von „gültigen“ Untersuchungsberichte Zweitschriften erstellt werden. „Gültig“ heißt, dass Sie nur solche Zweitschriften erhalten können, die für eine An- oder Ummeldung oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind.
  • Untersuchungsberichte dürfen nur an berechtigte Personen herausgegeben werden. Berechtigte Personen sind der Halter des Fahrzeugs oder der Händler, in dessen Fahrzeugbestand sich das Fahrzeug befindet

Ihr Fahrzeug wurde bei der GTÜ untersucht?
Sie haben Ihren Untersuchungsbericht verloren?
Sie wollen die Gültigkeit Ihrer Plakette überprüfen?

Wenn Ihnen ein Untersuchungsbericht fehlt, können Sie über die obige Suche prüfen, ob bei der GTÜ ein gültiger Untersuchungsbericht für Ihr Fahrzeug vorliegt.


Wir erinnern Sie an Ihren Prüftermin