Kfz-Gut­ach­ten

Pkw auf Hebebühne

Schadengutachten

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines/eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. einer GTÜ-Partnerin/eines GTÜ-Partners in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Die GTÜ-Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. GTÜ-Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

GTÜ-Sachverständige in Ihrer Nähe finden Sie unter partner.gtue.de

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Als Geschädigte/-r in einem Unfall haben Sie

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters/einer unabhängigen Gutachterin für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ;
  • das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin/eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt;
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt;
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?

Für den Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeugs sowie eine Leasing­rückgabe ermitteln die kompetenten Gutachter/-innen der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs.

Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung (Kilometerstand)
  • Fahrzeugzustand
  • Pflege
  • eingetragener Fahrzeughalter
  • Unfallfreiheit
  • Servicenachweis

Folgende Besichtigungsfaktoren werden geprüft und dokumentiert:

  • Karosserie
  • Ausstattung
  • Fahrwerk
  • Aggregate
  • Elektrik
  • Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen
  • Historie

Wir ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller wert­beeinflussenden Faktoren wie z. B. Unfall­schäden, beschädigte oder fehlende Teile sowie notwendige Reparaturen und/oder Wert­minderung aus Vorschäden. Je nach Auftrags­erteilung wird der Händler­einkaufs- und -verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungs­wert des vorgestellten Fahrzeugs bestimmt.

Mit dem erstellten Kfz-Gutachten steht einem Verkauf Ihres Fahrzeugs bzw. Neukauf nichts mehr im Weg.

Damit die Fahrzeugübergabe nach Ablauf eines Leasings reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihres Leasingfahrzeugs.

Die Vorteile, die sich dabei für Sie ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug) und ein übersichtlicher und detaillierter Leasingbewertungsbericht. Dieser kann bei jedem Hersteller vorgelegt werden.

Sondergutachten – Lösungen für Ihr Fahrzeug

Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) brauchen Sie, wenn bei einem technischen Defekt an Bauteilen (z. B. Motorschaden) die Ursache ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen infrage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer bei einem Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Werkstatt zur Klärung des Sachverhalts.

Die Sachverständigen der GTÜ ermitteln den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihnen z. B. Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endoskop zur Verfügung, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht.