Suche nach Ihrem Untersuchungsbericht

(mit Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Wenn Ihr Fahrzeug von der GTÜ geprüft wurde, erfahren Sie es hier.

Bitte füllen Sie die rot markierten Felder aus.

Suche über GTÜ-Code

Zulassungsbescheinigung Teil 1

"alter" Fahrzeugschein

Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO hat der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungsbericht (UB) mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung (SP) aufzubewahren. Ist der Halter nicht im Besitz des letzten Untersuchungsberichtes oder des letzten Prüfprotokolls und hat keine Abmeldebescheinigung, so muss er auf seine Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder andernfalls eine erneute Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Eine Zweitschrift kann nur von gültigen Untersuchungsberichten erstellt werden.

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur an Fahrzeughalter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halter waren beziehungsweise bei zwischenzeitlichem Halterwechsel eine Einwilligung des ursprünglichen Halters vorlegen können.

  • Wenn Sie aktueller Halter/Eigentümer sind:
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
    • Kopie Ihres Personalausweises
  • bei zwischenzeitlichem Halterwechsel
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
    • Kopie Ihres Personalausweises
    • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht der Halter/Eigentümer waren.)
      Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier
    • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Senden Sie die Nachweise bitte an HU-Bericht@gtue.de

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht der Halter/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Das nächstgelegene GTÜ-Partnerbüro finden Sie über unsere Online-Partnersuche unter www.gtue.de/partnersuche

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht der Halter/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden

Es besteht die Möglichkeit, dass die GTÜ einen Ausdruck des Untersuchungsberichts direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt schickt, bei welchem Sie Ihr Fahrzeug anmelden wollen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass die Kopie des Untersuchungsberichts auf neutralem Papier ohne Stempel und Unterschrift erstellt wird und lediglich als interner Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde dient, es sich daher nicht um eine Zweitschrift handelt.

Jede*r Fahrzeughalter*in kann beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) online eine Fahrzeugauskunft in Auftrag geben. In der KBA-Auskunft wird auch die Gültigkeit der Hauptuntersuchung angegeben.