FAQs zur Haupt­un­ter­su­chung

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Wenn Ihr Auto keine oder nur geringe Mängel aufweist, kann die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Mangelbehebung muss dennoch unverzüglich erfolgen. Am 20.05.2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt: Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „geringen Mangel“ und dem „erheblichen Mangel“ auch die Kategorie „gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet das für die Autofahrerin/den Autofahrer, dass sie/er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber sie/er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Fachwerkstatt zur Reparatur fahren.

Vor dem HU-Termin empfehlen wir Ihnen, sich unsere HU-Checklisten anzuschauen. Damit können Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Bei uns finden Sie Checklisten für alle Fahrzeugarten: Pkw, Motorrad, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Caravan.

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Ein Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn neben dem erhöhten Prüfentgelt droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter hu-erinnerung.gtue.de für eine rechtzeitige E-Mail-Erinnerung an die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
    Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.

Die Prüferin oder der Prüfer wird Ihre Fragen gerne beantworten und offene Punkte zur Hauptuntersuchung wie z. B. Kosten und Fristen klären.

Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Anfragen direkt an Ihre GTÜ-Partnerin/Ihren GTÜ-Partner vor Ort zu richten.

Gibt es von der GTÜ ein paar Tipps, wie man sich auf den HU-Termin vorbereiten kann?

Eine bevorstehende Hauptuntersuchung (HU) macht vielen Auto- und Motorradfahrerinnen und -fahrern Kopfzerbrechen: „Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch?“ Vergessen Sie den Stress – bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor. Informieren Sie sich hier über Wichtiges zur Hauptuntersuchung (HU).

Gehen Sie außerdem die HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicherzugehen, besuchen Sie eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.

Der Bericht zur Hauptuntersuchung (HU-Bericht) hat wichtige Funktionen und Inhalte, an die auch Rechte und Pflichten für Sie als Fahrzeughalter/-in geknüpft sind. In Teilen und in sehr gekürzter Form können Sie diese auf der Rückseite des HU-Berichts nachlesen. Hier möchten wir Ihnen dieses Kleingedruckte ausführlich erläutern und Ihre Fragen dazu beantworten.

Informieren Sie sich über Wichtiges zur Hauptuntersuchung (HU).

Das Papier in Dokumentenqualität wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen.

Von Ihrer GTÜ-Prüfingenieurin bzw. Ihrem GTÜ-Prüfingenieur erhalten Sie nach jeder Fahrzeuguntersuchung einen HU-Untersuchungsbericht. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs darauf, dass Ihnen von der Verkäuferin bzw. Vom Verkäufer insbesondere der aktuelle HU-Bericht ausgehändigt wird.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Untersuchungsbericht gefälscht ist, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Qualitätsservice unter Fon 0711 97676-571.

Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter Fon 0711 97676-571.

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht bitte sorgfältig zu Hause auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung griffbereit haben.

Führen Sie aus Sicherheitsgründen nur eine Mehrfertigung (Kopie) des HU-Berichts mit sich. Situationsbedingt kann das bei einer Kontrolle bereits ausreichen. Wenn nicht, müssen Sie das Original in der Polizeidienststelle nachreichen. Das ist zwar mit einem erhöhten Aufwand für Sie verbunden, hat aber den Vorteil, dass Sie das Original an einem sicheren Ort aufbewahren können.

Abweichungen und Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, werden auf der Vorderseite des HU-Untersuchungsberichts dokumentiert. Folgende Befunde werden unterschieden:

Ohne festgestellte Mängel

Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält von der Prüfingenieurin/vom Prüfingenieur die Prüfplakette.

Hinweise

Hinweise gelten nicht als Mängel. In den HU-Bericht können auch Hinweise an die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter auf sich abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufgenommen werden.

Geringer Mangel

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen der Fahrzeughalterin oder Fahrerin bzw. vom Fahrzeughalter oder Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

Wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch die Prüfingenieurin/den Prüfingenieur ohne Nachprüfung möglich. Aber bei geringen Mängeln besteht kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.

Erheblicher Mangel

Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf die Prüfingenieurin/der Prüfingenieur keine Prüfplakette zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängel ist deshalb zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, das heißt unter 1,6 mm bei Pkw.

Gefährlicher Mangel

Wenn „erhebliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, liegen „gefährliche Mängel“ vor. Dabei erfolgt zwar keine unmittelbare Untersagung des Fahrzeugbetriebs und keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde; eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen, erheblichen und gefährlichen Mängel ist jedoch zwingend erforderlich.

Beispiel: Alle Bremsleuchten an einem Fahrzeug funktionieren nicht.

Verkehrsunsicher

Wenn „gefährliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die Prüfingenieurin/der Prüfingenieur muss die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand in Kenntnis setzen.

Das Fahrzeug muss auf fremder Achse in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht die Gefahr eines Bremsausfalls.

Wenn Ihr Fahrzeug keine Prüfplakette erhalten hat, ist nach Behebung aller Mängel eine Nachprüfung fällig. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung der Beseitigung aller Mängel vorgeführt werden. Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden.

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn die Frist für die Wiedervorführung überschritten wird, sind eine erneute Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten fällig.

Bußgeld bei der Fristüberschreitung?

Bei einer um mehr als zwei Monate verspäteten Vorführung zur Hauptuntersuchung (Überschreitung der Frist) muss eine vertiefende Untersuchung durchgeführt werden. Das bedingt ein um 20 % erhöhtes Entgelt. Bei einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Beispiel für die Fristüberschreitung bei einem Pkw:

  • bei zwei bis vier Monaten: 15 Euro
  • bei vier bis acht Monaten: 25 Euro
  • mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Nie wieder den Termin für die Hauptuntersuchung vergessen! Jetzt kostenlos an Hauptuntersuchung erinnern lassen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Durchführung der HU-Erinnerung zu. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzinformation.